# taz.de -- Ökostrompflicht für Schweizer Saunen: Endlich klimafreundlich schwitzen
       
       > Das Bundesamt für Energie in Bern will die Eidgenossen mit einigen
       > Vorschlägen zu mehr Effizienz anstiften. Ein neues Stategiepapier soll
       > dabei helfen.
       
 (IMG) Bild: Neues Schweizer Modell: Saunawärme aus Ökostrom.
       
       FREIBURG taz | Auch die Schweiz will die Energiewende schaffen. Dabei setzt
       sie vor allem auf Einsparungen: Beleuchtungen in Schaufenstern sollen
       künftig ebenso wie Leuchtreklamen zeitlich begrenzt werden, Stromheizungen
       und elektrische Durchlauferhitzer sollen aus dem Verkehr gezogen und Saunas
       zum Bezug von Ökostrom verpflichtet werden.
       
       Diesen bunten Strauß von Vorschlägen präsentiert das Bundesamt für Energie
       in Bern (BfE) in einem Papier, das den Titel „Energiestrategie 2050 –
       erstes Maßnahmenpaket“ trägt. Es ist zwar noch als intern bezeichnet,
       befindet sich aber inzwischen auch auf der Internetseite des BfE.
       
       „Wir haben das Dokument bewusst veröffentlicht, um die politische Debatte
       über Energieeffizienz voranzubringen“, sagte eine Sprecherin des BfE. Das
       Bundesamt hat zu diesem Thema allerdings nur eine beratende Funktion,
       umgesetzt werden können die Ideen nur von den Kantonen. Das Papier sei
       daher als Aufforderung an die Kantone zu verstehen, in Sachen
       Energieeffizienz tätig zu werden, heißt es in Bern.
       
       Für manche Ideen gibt es bereits Vorbilder: Frankreich schränke bereits die
       Betriebszeiten von Leuchtreklamen ein, teilt die eidgenössische
       Energiebehörde mit. Das BfE geht aber weiter und propagiert auch bei der
       Schaufensterbeleuchtung eine zeitliche Begrenzung. Zudem regt es eine
       maximal zulässige Leistung pro Fläche an.
       
       ## Leistung pro Fläche
       
       Bei der Fassadenbeleuchtung empfiehlt die Behörde zumindest
       „leistungsmäßige Limits und Einschränkungen bei der Betriebsdauer“, sofern
       man die Fassadenbeleuchtung nicht grundsätzlich infrage stelle. Auch bei
       der Straßenbeleuchtung setzt das BfE auf Grenzwerte für die Leistung pro
       Fläche.
       
       Außerdem regt die Behörde an, die Verwendung von Strom für
       „Widerstandsheizungen und Warmwasseraufbereitung ab 2020“ zu verbieten; die
       Raumwärme und die Warmwassererwärmung könne schließlich „größtenteils durch
       erneuerbare Energien substituiert“ werden. Vor allem die elektrische
       Beheizung von Außenräumen solle verboten oder mit „sehr rigorosen Auflagen“
       versehen werden.
       
       Speziell für Luxusanwendungen propagiert das BfE ökologische Auflagen. Man
       müsse vor allem „Anlagen wie Whirlpools, Saunen und Anwendungen im Freien,
       die einen erhöhten Komfort bieten, aber nicht zwingend sind“, in die
       Pflicht nehmen. Außerdem könnte dies geschehen, indem „diese Anlagen
       ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien“ betrieben werden
       dürfen.
       
       ## Energieintensive Freizeiteinrichtungen
       
       Auch für Klimaanlagen propagiert die Behörde eine Ökostrompflicht, und
       ebenso soll es für energieintensive Freizeiteinrichtungen – etwa den
       Sommerbetrieb von Kunsteisbahnen – Einschränkungen im Energieverbrauch
       geben. Hintergrund all dieser Überlegungen ist die Entscheidung der
       Schweizer vom Mai 2011, die bestehenden fünf Atomkraftwerke am Ende ihrer
       Betriebsdauer stillzulegen und dann keine neuen Meiler mehr zu bauen.
       
       Nach dem Reaktorunfall in Fukushima hatte die Schweiz ihre AKWs überprüft
       und zum Teil Sicherheitsmängel festgestellt. Parallel zum Atomausstieg soll
       der gesamte Energieverbrauch im Land bis 2035 gegenüber dem Jahr 2000 um 35
       Prozent reduziert werden.
       
       15 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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