# taz.de -- Kommentar Urteil zu Neonazi-Vater: Ein bemerkenswertes Urteil
       
       > Im Fall des Neonazis Markus Privenau hat das Verfassungsgericht einen
       > Trend gebrochen und das Besuchsrecht entzogen. Der Einzelfall muss
       > zählen.
       
       Darf ein geschiedener Neonazi seine Kinder sehen? [1][Nein, entschied jetzt
       das Bundesverfassungsgericht] und kassierte damit ein Urteil des
       Oberlandesgerichts Dresden vom vergangenen Sommer. Das hatte damals einen
       begleiteten Umgang des Vaters mit seinen Kindern angeordnet.
       
       Es geht nicht um irgendeinen Fall, es geht um die privat wie politisch
       aufgeladene „Causa Privenau“: Markus Privenau ist aktiv in der
       rechtsextremen Szene, seine Ex-Frau und Mutter der drei Kinder, Tanja
       Privenau, war es auch mal. Seit sie 2005 aber - begleitet von einer
       Aussteigerorganisation und den Medien - der Szene den Rücken gekehrt hat,
       wechselte sie mehrfach Wohnorte und Identitäten. Aus Furcht vor Racheakten.
       
       Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist bemerkenswert: Es hat im
       Sinne der Mutter entschieden, also sich eindeutig auf eine Seite der
       streitenden Parteien geschlagen. Nun kann man dem Bundesverfassungsgericht
       keineswegs vorwerfen, besonders mütterfreundlich und vaterfeindlich zu
       sein. Im Gegenteil: Es hat sich in den vergangenen Jahren für mehr
       Väterrechte stark gemacht.
       
       Seitdem ist es hierzulande gängige Praxis, dass Eltern von
       Scheidungsanwälten und Gerichten aufgefordert werden, sich um jeden Preis
       zu einigen. Begründet wird das stets mit dem Kindeswohl: Ein Kind habe das
       Recht auf beide Eltern. Das ist richtig. Aber ist es gut fürs Kindeswohl,
       wenn sich Mutter und Vater bis aufs Messer streiten? Und das vielleicht
       jahrelang?
       
       Der Beschluss zeigt auch: Es lohnt sich, den Einzelfall genau zu
       betrachten. Nicht nur in diesem Fall, der eine besondere politische
       Dimension hat. Wenn auch bei „normalen“ Prozessen um Sorge- und
       Umgangsrecht jedes Mal genau geprüft würde, wäre das Kindeswohl mehr
       gestärkt als es momantan propagiert wird.
       
       Das könnte zum Beispiel auch heißen, dass subtile Übergriffe wie psychische
       Gewalt als „Tatbestand“ angesehen werden. Denn ein Elternteil, dass sich
       vom anderen bedroht fühlt, ist nicht in jedem Fall stark für sein Kind.
       Auch das ist nicht gut fürs Kindeswohl.
       
       24 Jan 2013
       
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