# taz.de -- Bruno Kramm klagt gegen die Gema: Der Künstler kümmert sich selbst
       
       > Der Piratenpolitiker und Gothic-Musiker Bruno Kramm zieht
       > öffentlichkeitswirksam gegen die Gema vor Gericht. Es geht um Tantiemen
       > für Musikverlage.
       
 (IMG) Bild: Der Wolfgang Kubicki der Piraten: Bruno Kramm (l.), hier mit dem Bundesvorsitzenden Bernd Schlömer.
       
       Nischenparteien sind, mehr noch als die Etablierten, auf Politiker
       angewiesen, die durch ihre Selbstinszenierungsqualitäten für Aufmerksamkeit
       sorgen. Bruno Kramm ist insofern ein wichtiger Mann für die Piraten, er
       weiß, wie man Remmidemmi macht – und erfüllt für sie eine ähnliche Funktion
       wie Wolfgang Kubicki für die FDP.
       
       Kramms aktueller aufmerksamkeitsökonomischer Coup: Gemeinsam mit Stefan
       Ackermann, seinem Mitmusiker bei der Band Das Ich, hat er beim Landgericht
       Berlin eine Klage gegen die Verwertungsgesellschaft Gema eingereicht. Der
       Künstler, der bei den Piraten Urheberrechtsbeauftragter ist, hält es für
       unzulässig, dass Musikverlage an den Gema-Erlösen eines Künstlers beteiligt
       werden. An die Verlage fließen 33 oder 40 Prozent des von der
       Verwertungsgesellschaft ausgeschütteten Betrags – je nach Art der Nutzung.
       
       Breite Unterstützung dürfte Kramm gewiss sein – weil kaum jemand weiß, was
       Musikverlage tun. Kramm, der beim Onlineauftritt des guten alten
       Freibeuter-Blatts FAZ eine 14-tägige Kolumne schreibt ([1][„Kramms Hits“]),
       stellt zwar nicht die Existenzberechtigung von Musikverlagen an sich in
       Frage, kritisiert aber, sie kassierten Tantiemen, „ohne heute noch
       relevante Gegenleistungen zu erbringen“.
       
       ## Marketing, Promotion, Management
       
       Es mag Musikverlage geben, die für Künstler nur den Papierkram mit der Gema
       abwickeln, aber die Regel ist das nicht. Thorsten Seif, Geschäftsführer des
       Musikverlags Tod’s und Fred’s, der beim Hamburger Label Buback Tonträger
       (u. a. FSK, Goldene Zitronen) angedockt ist, sagt, zur Arbeit seines
       Verlags gehörten „verschiedene Dienstleistungsangebote“: Marketing,
       Promotion, Management.
       
       Tod’s und Fred’s etwa trage die Musik der Künstler „in andere Kanäle
       hinein“, vermittle Lizensierungen für Werbespots oder Soundtracks. Für
       Künstler sei es sinnvoll, solche Aufgaben zu delegieren. Große Musikverlage
       tragen zudem dazu bei, Alben vorzufinanzieren. Das Geld holen sie sich dann
       durch die Gema-Tantiemen wieder rein.
       
       Diese Bankenfunktion von Verlagen hat auch der Musiker Kramm genutzt. 2012
       hat er das in einem Kommentar im Blog [2][„Der Musikpartisane“]
       beschrieben. Vorfinanziert hat sein Album der Verlag Banshee Publishing,
       der zum Majorlabel Universal gehört.
       
       Im Kern geht es bei Kramms Klage um eine bekannte Frage: Haben die
       klassischen Dienstleister im Musikgeschäft noch ihre Daseinsberechtigung?
       Seif stört generell die „neoliberale“ Haltung, die in Kramms Argumentation
       zum Ausdruck kommt, dass ein Künstler sein eigener Unternehmer sein soll,
       der sich auch noch um alle finanziellen und bürokratischen Belange selbst
       kümmert. „Ich mag dagegen das romantische Bild des Künstlers, der sich um
       seine Kunst kümmern kann.“
       
       1 Feb 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/pop/kramms-hits/
 (DIR) [2] http://dermusikpartisane.wordpress.com/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) René Martens
       
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