# taz.de -- Strengere Bankenregulierung: Fail-Bankern drohen Haftstrafen
       
       > Das Kabinett beschließt ein Gesetz zur Bankenregulierung. Bei
       > Missmanagement drohen Haftstrafen, das Investment- soll vom
       > Kundengeschäft getrennt werden.
       
 (IMG) Bild: Die Jahre der Anarchie sind endlich vorbei! Bankenskyline in Frankfurt/Main
       
       BERLIN dpa | Bankern drohen bei unsauberen Geschäften künftig empfindliche
       Strafen. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf
       auf den Weg, wie die Nachrichtenagentur dpa aus Regierungskreisen erfuhr.
       
       Demnach sollen Top-Manager von Banken und Versicherungen in Zukunft
       strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ihr Unternehmen
       durch Pflichtverletzungen im Risikomanagement in eine Schieflage bringen.
       In diesen Fällen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf
       Jahren vorgesehen.
       
       Größere Finanzinstitute müssen sich außerdem auf eine Abtrennung des
       risikoreichen Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft einstellen.
       Das Kundengeschäft soll abgeschirmt werden, wenn die riskanten Geschäfte
       einen bestimmten Umfang erreicht haben. Ein weiterer Punkt in dem
       Gesetzespaket: Banken, deren Zusammenbruch das gesamte Finanzsystem
       gefährden könnte, sollen für den Krisenfall eigene Sanierungs- und
       Abwicklungspläne („Banken-Testamente“) aufstellen.
       
       Die Punkte im Einzelnen:
       
       Strafen: Topmanagern bei Banken und Versicherungen drohen künftig
       empfindliche Strafen, wenn sie gegen Sorgfaltspflichten bei
       Risikogeschäften verstoßen und ihr Unternehmen durch fragwürdiges Vorgehen
       in eine Schieflage bringen. Im Zweifel kann es Geldstrafen oder
       Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geben. Bislang mussten sie kaum
       strafrechtliche Konsequenzen fürchten: Seit dem Ausbruch der Finanzkrise
       wurde in Deutschland so gut wie kein Top-Banker wegen solcher Verfehlungen
       vor einem Gericht verurteilt.
       
       Trennung: Banken sollen riskante Handelsgeschäfte vom normalen Einlagen-
       und Kreditgeschäft abspalten. Ab einer bestimmten Größe müssen Großbanken
       bestimmte spekulative Teile des Eigenhandels und Geschäfte mit Hedgefonds
       in eigenständige Handelsgesellschaften auslagern. Als Schwellenwert gilt:
       Die Vermögenswerte müssen mehr als 20 Prozent der gesamten Bilanzsumme
       ausmachen oder größer als 100 Milliarden Euro sein. Nach ersten
       vorsichtigen Schätzungen von Experten könnten bis zu ein Dutzend Banken
       betroffen sein.
       
       Testament: Außerdem sollen systemrelevante Institute künftig für den
       Krisenfall vorsorgen. Banken, deren Zusammenbruch das ganze Finanzsystem
       gefährden könnte, sollen eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne vorlegen.
       Von den größten der Branche hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin solche
       Krisenpläne bereits eingefordert. Gesetzlich geregelt ist dies bislang aber
       nicht.
       
       6 Feb 2013
       
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