# taz.de -- Kommentar Väterrechte: Kontaktverbot für Schläger
       
       > Es ist richtig, die Väterrechte grundsätzlich zu stärken. Nur hat dieser
       > Trend den Nachteil, dass er auch gewalttätigen Vätern zugute kommt.
       
       Ein Mann, der seine Frau schlägt, muss nicht unbedingt ein schlechter Vater
       sein. So sehen das viele FamilienrichterInnen. Und sorgen häufig dafür,
       dass betroffene Frauen weiter der Gewalt ihres Expartners ausgesetzt sind –
       übers Kind.
       
       Väter haben in Deutschland inzwischen mehr Rechte an ihren Kindern. Das ist
       grundsätzlich richtig. Das Problem dabei: Von der rechtlichen Neuregelung
       profitieren auch Gewalttäter.
       
       Die wohlmeinenden FamilienrichterInnen sind da leider einem Irrglauben
       aufgesessen: Untersuchungen haben längst gezeigt, dass gewaltbereite
       Partner nicht nur „ihre“ Frauen angreifen, sondern vielfach auch die
       Kinder. So erleben laut einer Untersuchung des Kriminologischen
       Forschungsinstituts Niedersachsen nur etwa 5 Prozent der Jugendlichen in
       Haushalten mit Gewalt diese nicht direkt. Unabhängig davon können Kinder
       allein vom Anblick der Gewalt an ihrer Mutter so traumatisiert werden, dass
       dieses Erleben ebenfalls als Gewalt einzustufen ist. Dazu zählt auch
       psychische Gewalt.
       
       An dieser Schieflage ändert auch das Gewaltschutzgesetz nichts, das seit
       über zehn Jahren Opfer häuslicher Gewalt erfolgreich schützen kann. Es
       kommt nämlich vor allem kinderlosen Frauen zugute, Mütter bleiben bislang
       weitgehend ungeschützt. Solange sie gezwungen sind, wegen der Kinder immer
       wieder in Kontakt mit dem Schläger zu treten, dreht sich die Gewaltspirale
       weiter. Auch das ist bewiesen: Viele Täter nutzen Situationen, in denen sie
       mit ihrem Opfer und ihren Kindern zusammentreffen, immer wieder aus.
       
       Konsequenter Opferschutz wird nur erreicht, wenn das Umgangsrecht geändert
       wird: Täter sollten erst wieder Kontakt zu ihren Kindern haben dürfen, wenn
       sie zeigen, dass sie der Gewalt abgeschworen haben.
       
       27 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
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