# taz.de -- Häusliche Gewalt: Löchriges Schutzgesetz
       
       > Manche Männer hauen immer wieder zu, wissen Experten. Und fordern, dass
       > Prügelväter ihre Kinder erst wieder sehen dürfen, wenn sie nicht mehr
       > zuschlagen.
       
 (IMG) Bild: Das Umgangsrecht für Täter häuslicher Gewalt ist ein Problem.
       
       BERLIN taz | Kürzlich vor einem Supermarkt in Bonn. Eine Frau übergibt
       ihrem Exmann das gemeinsame Kind für einen Papa-Nachmittag. Dann schlägt er
       zu. Er prügelt so stark auf die Frau ein, dass Passanten die Polizei rufen.
       
       Kein Einzelfall, sagt Eva Risse von der Zentralen Informationsstelle
       Autonomer Frauenhäuser (ZIF) in Bonn. Studien zufolge werden 70 Prozent der
       Frauen, die sich von ihrem gewalttätigen Mann getrennt haben, vom ihm
       erneut geschlagen, wenn sie ihm die Kinder übergeben. Über die Hälfte der
       Kinder werden in solchen Situationen misshandelt.
       
       Das Umgangsrecht für Täter häuslicher Gewalt – in der Regel sind das Männer
       – ist ein Problem, kritisiert das ZIF. Die Informationsstelle befasste sich
       auf ihrer Jahrestagung am Mittwoch in Frankfurt am Main mit der Frage, wie
       gewaltbetroffene Frauen und Kindern in Sorgerechts- und Umgangsverfahren
       geschützt werden können.
       
       Die Trennungsphase sei für die Betroffenen gefährlicher als die Zeit davor
       oder danach, sagt Eva Risse: „Dann weiß der Täter: Jetzt geht sie
       wirklich.“ Und schlage daher umso kräftiger und umso häufiger zu. Von den
       313 Frauen, die 2011 in Deutschland getötet wurden, wurden laut
       polizeilicher Kriminalstatistik 154 vom eigenen aktuellen oder ehemaligen
       Lebenspartner getötet – meistens in der Trennungsphase.
       
       Die Mehrheit der Opfer hat mit dem Täter gemeinsame Kinder. Mütter sind vom
       Gewaltschutzgesetz, das seit zehn Jahren gilt, kaum geschützt. Im Gegensatz
       zu kinderlosen Frauen, die jeden Kontakt zu ihrem Peiniger gerichtlich
       verbieten lassen können, sind Mütter gezwungen, immer wieder mit dem
       prügelnden Expartner Kontakt zu haben – um den Umgang mit den Kindern zu
       regeln.
       
       „Auf diese Weise wird das Gewaltschutzgesetz ausgehöhlt“, sagt Eva Risse,
       die im Frauenhaus Bonn arbeitet. ExpertInnen fordern daher, das
       Gewaltschutzgesetz zu ändern, so dass Mütter beispielsweise im Namen ihrer
       Kinder beantragen können, dass sich der Vater ihnen nicht mehr nähern darf.
       Außerdem dürften die sogenannten beschleunigten Verfahren, in denen
       Sorgerechtsfälle in der Regel verhandelt werden, in Gewaltbeziehungen nicht
       mehr gelten.
       
       Gewöhnlich sollen FamilienrichterInnen etwa einen Monat nach einem Umgangs-
       oder Sorgerechtsantrag eine Entscheidung treffen. Häufig geschieht das
       auch, ohne die Eltern angehört zu haben.
       
       28 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
 (DIR) Simone Schmollack
       
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