# taz.de -- CDU hat Verfassungsklage verschlafen: CDU kommt zu spät
       
       > Christdemokraten scheitern mit Verfassungsklage gegen den Rückkauf der
       > Versorgungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme. Jetzt wollen sie
       > argumentativ kämpfen
       
 (IMG) Bild: Könnte bald in Volkseigentum übergehen: Umspannwerk von Vattenfall
       
       HAMBURG taz | Der Versuch der CDU-Bürgerschaftsfraktion, den Rückkauf der
       Energienetze durch eine Verfassungsklage zu verhindern, ist gescheitert.
       Einstimmig wies das Gericht am Montag eine Klage gegen den Volksentscheid
       über einen vollständigen Rückkauf der Versorgungsnetze für Strom, Gas und
       Fernwärme ab. Die Fraktion habe die Klagefrist nicht eingehalten, beschied
       das Gericht.
       
       Die von verschiedenen Verbänden getragene Initiative „Unser Hamburg – unser
       Netz“ hat für den 22. September, den Tag der Bundestagswahl, einen
       Volksentscheid durchgesetzt. Dabei sollen die HamburgerInnen darüber
       abstimmen, ob die Stadt die Netze zu 100 Prozent zurückkaufen soll.
       
       Der Senat hatte gestützt auf die SPD-Mehrheit in der Bürgerschaft einen
       Anteil von 25,1 Prozent zurückgekauft. Zugleich vereinbarte er mit den
       Versorgern verschiedene Projekte, um die Energiewende in Richtung
       erneuerbare Energien voranzubringen.
       
       Die Fraktionen der CDU wie der SPD bedauerten, dass sich das Gericht nur
       mit der formalen Frage der Zulässigkeit des Volksentscheids befasst und die
       Frage der inhaltlichen Rechtmäßigkeit ausgeklammert habe. „Wir haben wegen
       der abgelaufenen Klagefrist das Verfassungsgericht bewusst nicht
       angerufen“, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Weil das Urteil zu
       erwarten gewesen sei, habe die CDU den Gegnern der Verstaatlichung einen
       Bärendienst erwiesen, kommentierte die FDP-Fraktion.
       
       CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich kündigte an, jetzt in die inhaltliche
       Debatte einzusteigen. Das Gericht habe offengelassen, „welche Regeln für
       Volksentscheide in Bezug auf das Budgetrecht und in Bezug auf die
       Formulierung des Abstimmungstextes gelten“.
       
       Wersich und seine Fraktionskollegen finden, dass die hohen Ausgaben für den
       Rückkauf von mehr als einer Milliarde Euro nicht über die Bürgerschaft
       hinweg beschlossen werden dürften, deren höchstes Recht es ja sei, über die
       Ausgaben der Stadt zu bestimmen. Außerdem sei der Abstimmungstext, der als
       Ziel „eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch
       kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ nennt,
       irreführend. Diese Ziele könnten durch den Rückkauf der Netze nicht
       erreicht werden.
       
       Die Grünen pochen nicht auf das Budgetrecht des Parlaments: „Die
       Bürgerinnen und Bürger müssen gerade über wichtige Entscheidungen abstimmen
       können – auch wenn das Geld kostet“, kommentierte der Abgeordnete Jens
       Kerstan. Die Linke sieht durch das Urteil die direkte Demokratie gestärkt.
       
       5 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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