# taz.de -- Implantat-Klage abgewiesen: Fehlender Beweis für Brustschmerzen
       
       > Der TÜV haftet nicht: Die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Ludwigshafen
       > wegen mangelhafter Implantate wurde abgewiesen. Sie will in Berufung
       > gehen.
       
 (IMG) Bild: Die inzwischen insolvente Poly Implant Prothèse (PIP) soll hunderttausendfach billiges Industriesilikon in Brustimplantate gefüllt haben.
       
       BERLIN taz | Es ist das erste Urteil eines deutschen Gerichts im Skandal um
       die mangelhaften Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant
       Prothèse (PIP) – und für die geschädigten Frauen ist es ein wenig
       ermutigendes Signal.
       
       Am Donnerstag wies das Landgericht Frankenthal die Klage einer Frau aus
       Ludwigshafen auf 100.000 Euro Schmerzensgeld ab. Zur Begründung sagte die
       Richterin, die Klägerin habe nicht ausreichend bewiesen, dass die
       minderwertigen Silikonkissen ihrer Gesundheit geschadet hätten.
       
       Die Frau hatte dem TÜV Rheinland als zertifizierender Stelle für das
       Medizinprodukt vorgeworfen, den Hersteller PIP nicht ausreichend überwacht
       zu haben. Die inzwischen insolvente Firma soll über Jahre statt des
       vorgeschriebenen medizinischen Silikons billiges Industriesilikon in die
       Kissen gefüllt und diese weltweit an Hunderttausende Frauen verkauft haben.
       
       Bei wie vielen Frauen die Kissen rissen, das Silikon sich im Körper
       verteilte und Entzündungen hervorrief, ist nicht bekannt. In Europa
       existieren weder staatliche Zulassungsverfahren für Medizinprodukte noch
       Implantateregister, die eine solche Rückverfolgung ermöglichen würden. „Wir
       gehen in Berufung“, sagte die Anwältin der Klägerin, Ruth Schultze-Zeu, der
       taz.
       
       ## Beispiellose Rückrufaktion
       
       Die heute 62-jährige Klägerin hatte sich die Implantate 2008 nach einer
       Operation zur Krebsvorsorge einsetzen lassen. Danach habe sie unter Fieber
       und Erschöpfung gelitten. 2012 ließ sie sich die Kissen wieder
       herausoperieren - damals hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und
       Medizinprodukte empfohlen, die Einlagen sicherheitshalber entfernen zu
       lassen.
       
       Vorausgegangen war eine in der Geschichte der Medizinprodukte beispiellose
       Rückrufaktion des französischen Gesundheitsministeriums: 30.000 Frauen aus
       Frankreich wurden im Dezember 2011 aufgerufen, sich die Implantate
       vorsorglich wieder herausnehmen zu lassen. Bereits 2010 hatte Frankreich
       die Vermarktung, den Vertrieb und die Verwendung der PIP-Implantate
       europaweit untersagt.
       
       Dem TÜV hatte die Klägerin vorgeworfen, seine Kontrollpflichten
       vernachlässigt zu haben. Dazu hätten Analysen der Implantate oder
       unangemeldete Besuche während des Produktionsprozesses gehört. Das Gericht
       sah das anders. Denn: Solche Vorschriften fehlen im europäischen
       Medizinprodukterecht.
       
       „Wir haben hier eine Haftungslücke“, sagte der Berliner Medizinrechtler
       Jörg Heynemann der taz, „solange kein konkreter Hinweis auf eine grobe
       Täuschung vorliegt, ist der TÜV zu keinerlei unangemeldeten Kontrollen
       verpflichtet.“ Heynemann, der mehr als 20 PIP-Geschädigte vertritt, will
       deren Interessen vor französischen Gerichten durchsetzen: In Marseille
       beginnt das Strafverfahren wegen grober Täuschung gegen den PIP-Gründer
       sowie weitere Firmenmitarbeiter am 17. April. In
       
       14 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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