# taz.de -- Gericht über Ex-Doktorin Koch-Mehrin: Keine Bagatell-Plagiatorin
       
       > Der FDP-Politikerin Koch-Mehrin wurde zu Recht der Doktortitel entzogen,
       > urteilt ein Karlsruher Gericht. Die „Bagatellschwelle“ sei bei weitem
       > überschritten worden.
       
 (IMG) Bild: Soll „widerholt und planmäßig“ plagiiert haben: Silvana Koch-Mehrin.
       
       KARLSRUHE dpa | Die Uni Heidelberg hat der FDP-Politikerin Silvana
       Koch-Mehrin nach einem Gerichtsentscheid zu Recht den Doktortitel entzogen.
       Die Politikern habe in ihrer Doktorarbeit teils mehrseitige Passagen samt
       Fußnoten aus fremden Texten nahezu wortgleich übernommen, ohne dies
       kenntlich zu machen. Dies lasse den Schluss zu, dass die Klägerin
       „wiederholt und planmäßig“ getäuscht habe, hieß es in der am Donnerstag
       veröffentlichten Begründung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu seinem
       Urteil vom 4. März. Die grundsätzlich denkbare „Bagatellschwelle“ sei bei
       weitem überschritten. (7 K 3335/11)
       
       Koch-Mehrin kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung beim
       Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.
       
       Die Universität Heidelberg hatte der EU-Parlamentarierin im Juni 2011 den
       Titel aberkannt. Bei der Überprüfung ihrer Doktorarbeit über die
       „Lateinische Münzunion 1865-1927“ hatte der Kommissionsausschuss auf 80
       Seiten 125 Plagiate gefunden. Die 42 Jahre alte Politikerin hatte „Mängel
       an Quellennachweisen“ eingestanden, aber darauf verwiesen, dass diese
       bereits bei der Abgabe ihrer Arbeit vor 13 Jahren bekannt gewesen seien.
       Koch-Mehrins Anwalt Christian Birnbaum hatte bei der Aberkennung des Titels
       durch die Uni auch Verfahrensfehler gerügt.
       
       Das Verwaltungsgericht konnte hingegen keine formalen Fehler erkennen. Der
       Promotionsausschuss sei ordnungsgemäß zusammengesetzt gewesen. Auch in der
       Sache wies das Gericht die Einwände der Klägerin gegen den Plagiatsvorwurf
       zurück. Der Hinweis auf umfangreiche eigene Recherchen und darauf, dass
       zentrale Ergebnisse der Arbeit auf ihrer eigenen wissenschaftlichen
       Leistung beruhten, sei unbeachtlich.
       
       Aus Sicht des Gerichts hat der Promotionsausschuss ausreichend mildere
       Mittel als den Entzug des Doktortitels geprüft, etwa die Chance auf
       Nachbesserung der Arbeit. Dass er die öffentlichen Interessen an der
       Entziehung des Doktorgrades höher bewertet habe als die erheblichen
       Nachteile, die die Entscheidung für die Klägerin beruflich und
       gesellschaftlich nach sich ziehe, sei rechtlich nicht zu beanstanden, so
       die Richter in ihrer Urteilsbegründung.
       
       28 Mar 2013
       
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