# taz.de -- Neue Energiesparverordnung: Transparenz für Wohnungssuchende
       
       > Handfeste Fakten: Wohnungsanzeigen sollen die energetische Qualität der
       > Immobilie künftig ausweisen. Das Gesetz soll 2014 in Kraft treten.
       
 (IMG) Bild: Energiestandards sollen künftig verschärft werden.
       
       FREIBURG taz | Immobilienanzeigen sollen aussagekräftiger werden: Künftig
       sollen alle Inserenten dazu verpflichtet werden, den energetischen Standard
       der angebotenen Häuser und Wohnungen anzugeben. Das steht im Entwurf der
       neuen Energieeinsparverordnung (EnEV), die das Bundeskabinett beschlossen
       hat und die sich nun im parlamentarischen Verfahren befindet.
       
       Bislang stehen Interessenten oft ratlos vor den Angaben der Verkäufer und
       Vermieter. Formulierungen wie etwa „Baujahr 1970, im Jahr 2000 umfassend
       saniert“ erlauben in der Regel keine vernünftige Einordnung der
       energetischen Qualität des Objektes. Künftig sollen daher alle
       Wohnungsanzeigen mit handfesten Fakten untermauert werden, indem die Daten
       des vor fünf Jahren eingeführten Gebäudeenergieausweises zwingend
       publiziert werden müssen. Damit kann jeder Interessent schon bei der
       Lektüre eines Inserats einigermaßen abschätzen, wie hoch die Heizkosten für
       ihn künftig sein werden.
       
       Dieser Informationspflicht sollen nicht nur Verkäufer einer Immobilie
       unterliegen, sondern auch „Vermieter, Verpächter und Leasinggeber“. Umfasst
       werden sollen davon alle Anzeigen in „kommerziellen Medien“; die
       Zimmervermittlung am Schwarzen Brett der Uni wäre also nicht betroffen.
       
       Schon heute muss der Haus- oder Wohnungseigentümer beim Verkauf oder der
       Neuvermietung einer Immobilie auf Anfrage einen Energieausweis des Objektes
       vorlegen. Doch gerade in Regionen, in denen Wohnraum knapp ist, machen sich
       die Eigentümer häufig nicht die Mühe, sich das Zertifikat von einem
       Energieberater ausstellen zu lassen – die begehrte Wohnung kriegen sie
       schließlich auch so los.
       
       Die Deutsche Energieagentur (dena) befragte in den vergangenen drei Jahren
       Miet- und Kaufinteressenten, die an einer Immobilienbesichtigung teilnahmen
       und stellte dabei fest, dass gerade 26 Prozent aller Befragten die
       Möglichkeit geboten wurde, den Energieausweis einzusehen. Künftig muss nach
       dem aktuellen Gesetzentwurf bei jeder Wohnungsbesichtigung das Zertifikat
       vorliegen.
       
       Das Gesetz soll 2014 in Kraft treten. Wie hoch die Heizkosten für den
       Einzelnen tatsächlich sein werden, wird damit natürlich nicht gesagt, weil
       die Kosten aufgrund des individuellen Heizverhaltens stark schwanken
       können. Gleichwohl dürften unangenehme Überraschungen bei den Nebenkosten
       seltener werden, weil der Ausweis den energetischen Zustand eines Gebäudes
       auf einer Farbskala von grün (für gute Energieeffizienz) bis rot (hoher
       Energiebedarf) einordnet und durch Kennwerte offenlegt.
       
       5 Apr 2013
       
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 (DIR) Bernward Janzing
       
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