# taz.de -- Effizienz bei Immobilien: Rechtsfreier Wohnraum
       
       > Seit einem Jahr müssen Vermieter einen Energieausweis vorlegen. Viele
       > ignorieren die Pflicht – mit Duldung der Behörden.
       
 (IMG) Bild: Die Größe einer Wohnung lässt sich leicht messen. Aber wie ist der Energiebedarf?
       
       BERLIN taz | Die Rechtslage ist eindeutig: Seit einem Jahr müssen Vermieter
       jedem Wohnungsinteressenten unaufgefordert einen Energieausweis vorlegen.
       Dieses Dokument, das seit dem Jahr 2008 schrittweise für die meisten
       Gebäude in Deutschland vorgeschrieben wurde, gibt Auskunft darüber, wie
       hoch der Energiebedarf einer Wohnung pro Jahr und Quadratmeter ist. Und das
       lässt wiederum Rückschlüsse auf die zu erwartenden Heizkosten zu. So sollen
       die Vorteile von energiesparenden Maßnahmen sichtbar werden.
       
       In der Praxis wird die Regelung jedoch vielfach umgangen. Bei einem Test
       des Deutschen Mieterbunds in vier Städten haben nur 25 Prozent der
       Vermieter den Energieausweis von sich aus vorgelegt; weitere 25 Prozent
       taten dies auf Nachfrage, rund die Hälfte überhaupt nicht. „Der
       Energieausweis bleibt ein Papiertiger“, kritisierte der Geschäftsführer des
       Mieterbunds, Ulrich Ropertz, am Montag in Berlin. Bei professionellen
       Anbietern wie Maklern oder Wohnungsgesellschaften sei die Quote der
       Verweigerer besonders hoch.
       
       Konsequenzen müssen sie nicht befürchten. Zwar sieht die
       Energieeinsparverordnung ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro für fehlende
       oder falsche Energieausweise vor. Doch in der Praxis gibt es fast keine
       Kontrollen. Eine Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei den
       zuständigen Landesbehörden habe ergeben, dass kein Bundesland die Vorlage
       des Ausweises mit anlassunabhängigen Stichproben überprüft, sagte
       Geschäftsführer Jürgen Resch.
       
       Selbst auf ausdrückliche Beschwerden von Bürgern werden demnach nur vier
       Bundesländer tätig – Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.
       Die mangelhafte Umsetzung zeige ein „Desinteresse an einem wirksamen
       Klimaschutz“, kritisierte Resch.
       
       ## Begrenzte Aussagekraft
       
       Selbst wenn die Wohnungsinteressenten einen Energieausweis in die Finger
       bekommen, ist die Aussagekraft allerdings begrenzt. „Die Bundesregierung
       hat es versäumt, dieses Instrument so gut und verständlich wie möglich zu
       gestalten“, meint die Grünen-Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden. Die
       Rot-Grün-Skala, auf der die Immobilie eingeordnet wird, wurde mehrfach
       geändert, sodass Ausweise aus unterschiedlichen Jahren nicht ohne Weiteres
       vergleichbar sind.
       
       Zudem wird teilweise ein theoretisch berechneter „Energiebedarf“ angegeben,
       teilweise ein empirisch gemessener „Energieverbrauch“; Letzterer ist in der
       Praxis nach Auskunft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen meist 25
       Prozent niedriger. Berücksichtigt werden muss zudem, ob die Heizanlage auch
       das warme Wasser bereitstellt. Und weil der Ausweis nicht pro Wohnung,
       sondern immer für ein ganzes Haus erstellt wird, können sich durch die Lage
       der Wohnung Abweichungen ergeben: Je mehr Außenwände oder Dachflächen sie
       hat, desto größer ist der Energiebedarf.
       
       Zumindest überschlagsweise lassen sich die Angaben im Enerergieausweis
       dennoch in die zu erwartenden Heizkosten umrechnen. Ein Unterschied von 100
       Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr – in dieser Einheit wird der
       Energiebedarf oder -verbrauch angegeben – bedeutet nach Angaben der
       Verbraucherzentrale bei normalem Heizverhalten einen monatlichen
       Unterschied in der Warmmiete von 50 bis 70 Cent pro Quadratmeter, je nach
       verwendetem Energieträger.
       
       28 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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