# taz.de -- MLPD klagt gegen Autor: Splitterpartei bleibt Sekte
       
       > Das Buch eines ehemaligen Verfassungsschützers nimmt die MLPD
       > auseinander. Die Kleinpartei klagte – mit wenig Erfolg.
       
 (IMG) Bild: Wahlplakat der MLPD in Berlin 2009 – mit Gelsenkirchener Telefonnummer.
       
       ESSEN taz | In ihrem [1][juristischen Kampf] gegen das Buch „Linksextrem –
       Deutschlands unterschätzte Gefahr“ hat die Marxistisch-Leninistische Partei
       Deutschland (MLPD) einen Teilerfolg erzielt – allerdings nur einen sehr
       bescheidenden. Das Landgericht Essen entschied am Donnerstag, dass der
       Verlag Ferdinand Schöningh und seine beiden Autoren Harald Bergsdorf und
       Rudolf van Hüllen zwei Passagen über die maoistische Splitterpartei nicht
       länger verbreiten dürfen.
       
       Acht weitere Abschnitte, gegen die die MLPD ebenfalls geklagt hatte,
       bleiben aber zulässig. Stattgegeben hat die 4. Zivilkammer des Essener
       Landgerichts der Klage gegen die Aussage, um den MLPD-Vorsitzenden Stefan
       Engel habe „sich inzwischen ein massiver, an die Vorbilder Stalin und Mao
       gemahnender Personenkult entwickelt“.
       
       Ebenfalls als nicht belegte und daher unzulässige Tatsachenbehauptung
       beurteilte das Gericht die Angabe, in der Partei gebe es regelmäßige
       „Säuberungs- und Ausschlusskampagnen“. Auch die Verfassungsschutzberichte,
       auf die sich die Beklagten berufen hatten, gäben hier „keine hinreichenden
       Anhaltspunkte“, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Lashöfer.
       
       Vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist hingegen die Bewertung der
       MLPD als „eine in marxistisch-leninistische Parteiform gekleidete Sekte“,
       die „maoistische Gehirnwäsche“ betreibe. Ebenso zulässig sei es, der Partei
       zu unterstellen, sie kenne „auch enorm repressive Strukturen, die darauf
       zielen, die Mitglieder physisch und psychisch völlig ihrer Kontrolle zu
       unterwerfen“. Die Behauptung, dass Intellektuelle in der MLPD „eher nicht
       willkommen“ sind, wollte das Gericht ebenfalls nicht verbieten.
       
       ## Mit roten Fahnen untergegangen
       
       Die Klage hatte deshalb große Aufmerksamkeit erregt, weil die MLPD mit ihr
       den Verfassungsschutz vorführen wollte. Denn die beiden verklagten Autoren
       Bergsdorf und van Hüllen sind zwei ehemalige staatlich besoldete Experten
       zum Thema „Linksextremismus“. Der eine war bis 2005 Referent im Thüringer
       Innenministerium, der andere bis 2006 Referatsleiter im Bundesamt für
       Verfassungsschutz. Damit würden „auch die Verfassungsschutzberichte der
       letzten Jahrzehnte sozusagen mit vor Gericht stehen“, hatte die Partei
       erklärt.
       
       An den beiden mündlichen Verhandlungsterminen im Oktober vergangenen Jahres
       und im März waren MLPD-Anhänger noch mit roten Fahnen vor dem Landgericht
       aufmarschiert. Bei der Urteilsverkündung blieb sogar die Klägerbank leer:
       Weder Parteichef Engel noch seine Anwälte waren erschienen. Sie ahnten
       wohl, dass es für sie nichts zu feiern geben wird. So wies das Gericht auch
       ihre Forderung nach Schadensersatz in Höhe von insgesamt 10.000 Euro in
       Bausch und Bogen ab.
       
       Wer in diesem Prozess wie viel gewonnen hat, zeigt die gerichtliche
       Kostenaufteilung. Der Verlag und die beiden Autoren müssen jeweils nur 5,4
       Prozent der Prozesskosten zahlen, die MLPD dagegen 51,4 und Parteichef
       Engel 32,4 Prozent. Exverfassungsschützer van Hüllen zeigte sich bei der
       Urteilsverkündung zufrieden: „Ich denke, damit können wir leben.“
       
       11 Apr 2013
       
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