# taz.de -- Prozess gegen Lothar König: „Keine direkten Aufrufe“
       
       > Polizisten sagen am zweiten Prozesstag gegen den Jugendpfarrer aus. Der
       > ist wegen der Teilnahme an der Dresdener Anti-Nazi-Blockade vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Lothar König beim zweiten Verhandlungstag in Dresden.
       
       DRESDEN taz/epd | Im Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar
       König fällt die Anklage wegen schweren Landfriedensbruchs offenbar weiter
       in sich zusammen: Zwei Polizeizeugen, die am Mittwochvormittag vor Gericht
       aussagten, konnten nur die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und der
       Polizei vom 19. Februar 2011 schildern.
       
       An diesem zweiten Hauptverhandlungstag machten sie den Pfarrer aber nicht
       verantwortlich: „Ich habe keine direkten Aufrufe zur Gewalt vernommen“,
       erklärte Polizeiobermeister Matthias Pfeil. König hatte an der
       Demonstration gegen Neonazis teilgenommen, die im Februar 2011 an die
       Zerstörung Dresdens in Zweiten Weltkrieg erinnerten und diesen Gedenktag
       für ihre eigene Propaganda nutzen wollten. Dem evangelischen Theologen
       wurden daraufhin schwerer Landfriedensbruch und Strafvereitelung
       vorgeworfen.
       
       In dem Prozess erklärte Einsatzführer Michael Denin, er habe wohl
       beobachtet, dass seine Verhandlungspartner sich oft auch am
       Lautsprecherwagen der Jenaer Jungen Gemeinde abstimmten.
       
       Er hätte jedoch „keinen Sinn darin gesehen“, Maßnahmen gegen den „Lauti“ zu
       ergreifen, dessen Fahrer Lothar König ihm von Einsätzen in Gorleben bekannt
       war.
       
       ## Deeskalierende Aufrufe
       
       Auch ein völlig verwackeltes Polizeivideo, in dem der Kameramann die
       meisten König-Äußerungen mit eigenen Kommentaren übertönt, belegte eher
       deeskalierende Aufrufe des Pfarrers. Es zeigte vielmehr, dass auch die
       Polizei offensiv auf stehende oder langsam gehende Demonstranten einstürmte
       und einschlug.
       
       Die für den 19. Februar 2011 angeordnete Funkzellenabfrage habe in diesem
       wie auch in anderen Fällen nichts zur Anklage beitragen können, räumte
       Staatsanwalt Jürgen Schär als Leiter des Staatsschutzes ein.
       
       Der Verteidiger des Pfarrers, Jony Eisenberg, erinnerte am Mittwoch erneut
       daran, dass der Bürger das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit genießt und
       der Staat sich für dessen Einschränkungen zu rechtfertigen habe – und nicht
       umgekehrt.
       
       24 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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