# taz.de -- Presse-Auslosung im NSU-Prozess: Aufregung ohne Ende
       
       > Vertreter der NSU-Opferangehörigen fürchten eine erneute Verschiebung des
       > Prozess-Auftakts. Die erste Klage ist schon auf dem Weg nach Karlsruhe.
       
 (IMG) Bild: Gerichtspräsident Karl Huber neben den Losboxen für die „Presse-Tombola“.
       
       BERLIN taz/dpa | Einen Tag nach der Verlosung der festen Presseplätze für
       den Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle
       NSU in München hält die Aufregung an. FAZ, Tagesspiegel, Zeit, Welt, taz:
       All diese Zeitungen sind leer ausgegangen und prüfen nun zumindest
       juristische Schritte.
       
       Die Klage eines freien Journalisten ist bereits auf dem Weg nach Karlsruhe.
       Den Eingang konnte das Bundesverfassungsgericht am Dienstagmittag
       allerdings noch nicht bestätigen. Martin Lejeune hatte im ersten Anlauf zur
       Journalisten-Zulassung ebenfalls einen Platz ergattert und ging nun im
       Losverfahren leer aus. Er findet: Der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess
       könne nicht nach dem Motto verfahren: „Der Herr hat es gegeben, und der
       Herr hat es genommen.“
       
       [1][In seiner Verfassungsbeschwerde] moniert Lejeune unter anderem, dass es
       beim Losverfahren zwar feste Kontingente für ausländische Medien,
       Nachrichtenagenturen, öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sowie
       Zeitungen gab – aber keine für Onlinemedien und freie Journalisten. Das
       verletze den Gleichheitsgrundsatz, findet er.
       
       Der zweite Anlauf bei der Zulassung der Journalisten war nötig geworden,
       weil beim ersten Anlauf, bei dem allein die Geschwindigkeit zählte,
       keinerlei türkische und griechische Medien einen der 50 festen Plätze
       bekamen – und das obwohl acht der zehn Opfer des NSU türkische Wurzeln
       hatten und eines griechische.
       
       Das Bundesverfassungsgericht [2][ordnete vor zweieinhalb Wochen im
       Eilverfahren Korrekturen an]. Das Münchner Oberlandesgericht München
       entschied sich daraufhin für einen kompletten Neustart und verschob den
       Beginn des NSU-Prozesses auf den 6. Mai.
       
       ## Häme über „Presse-Tombola“
       
       An diesem Montag wurde nun ausgelost. Wegen fester Kontingente für Medien
       aus den Herkunftsländern der Opfer haben nun unter anderem die türkischen
       Zeitungen Sabah und Hürriyet und der griechische Rundfunksender ERT
       [3][einen sicheren Platz auf der Pressetribüne] bekommen. Damit ist der
       zentrale Fehler des ersten Zulassungsverfahrens behoben.
       
       Dafür hatten bis auf Bild und die Junge Welt keine überregionalen deutschen
       Tageszeitungen Losglück. Die Zahl der freien Journalisten mit
       Sitzplatzgarantie sank von sieben auf drei.
       
       Opfervertreter verfolgen die erneute Diskussion mit Sorge. Die Münchner
       Rechtsanwältin Angelika Lex, die die Witwe eines NSU-Mordopfers als
       Nebenklägerin vertritt, befürchtet angesichts drohender Klagen gegen das
       Losverfahren eine zweite Prozessverschiebung. „Ich finde es sehr
       bedauerlich, dass wir wieder Unsicherheit haben, ob das Verfahren
       tatsächlich am nächsten Montag beginnen kann“, sagte Lex dem Bayerischen
       Rundfunk.
       
       In den Kommentarspalten der Onlinemedien und in den sozialen Netzwerken
       wird das Thema hitzig diskutiert. Einige werfen dem Münchner
       Oberlandesgericht Unfähigkeit vor. Andere machen sich über Medien wie
       Brigitte, TOP FM und Hallo München lustig, die in der „Presse-Tombola“
       einen Platz bekommen haben.
       
       Wiederum andere kritisieren die Journalisten, die sich zu sehr mit sich
       selbst beschäftigten, und dabei das eigentliche Thema aus den Augen
       verlören: die Morde und Bombenanschläge des NSU und das Versagen des
       Staates bei den Ermittlungen. Die Journalistin und Buchautorin Sabine
       Rennefanz [4][schreibt auf Twitter]: „Wenn wir Journalisten uns über die
       Taten so erregt hätten wie über die Akkreditierung, hätte es keine
       'Dönermorde' geben müssen.“
       
       30 Apr 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://martin-lejeune.tumblr.com/
 (DIR) [2] /!114471/
 (DIR) [3] http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2013/03939/index.php
 (DIR) [4] http://twitter.com/SabineRennefanz
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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