# taz.de -- Meinungsfreiheit an Freiburger Uni: Man darf für Palästina sein
       
       > Die Universität Freiburg verweigerte einer pro-palästinensischen
       > Veranstaltung den Raum. Dies ist rechtswidrig, urteilt das
       > Verwaltungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Im Dezember 2012 wollte der Verein einen Hörsaal der Freiburger Universität mieten.
       
       FREIBURG taz | An der Freiburger Universität dürfen auch
       pro-palästinensische Veranstaltungen stattfinden. Das entschied jetzt das
       Verwaltungsgericht Freiburg auf Klage des Vereins Café Palestine.
       
       Café Palestine versteht sich als „politisch-kulturelles Forum“, das die
       kulturelle Vielfalt Palästinas zeigen will. Der Verein wurde 2011 von der
       Freiburger Ärztin Gabi Weber gegründet, die 20 Jahre mit einem
       Palästinenser verheiratet war.
       
       Im Dezember 2012 wollte der Verein einen Hörsaal der Freiburger Universität
       mieten. Dort sollte der Pariser Chirurg Christophe Oberlin über „plastische
       Chirurgie in Gaza“ sprechen. Als Autor eines anklagenden Buches über die
       israelische Politik im Gaza-Streifen wäre es dabei nicht nur um
       medizinische Fragen gegangen.
       
       Die Freiburger Universität verweigerte der Initiative den Hörsaal und
       verwies auf ihre Neutralität. Bei der geplanten Veranstaltung sei „ein
       politischer Hintergrund nicht auszuschließen“, hieß es. Dagegen klagte Café
       Palestine beim Freiburger Verwaltungsgericht. An der Universität dürften
       sonst durchaus auch politische Veranstaltungen stattfinden, etwa durch die
       Deutsch-Israelische Gesellschaft.
       
       ## „Schwarz-Weiß“-Bild
       
       Im Prozess machte die Uni geltend, Oberlin zeichne ein unausgewogenes
       „Schwarz-Weiß“-Bild von der Situation in Gaza. Vielleicht sei er sogar
       Hamas-Anhänger. Das Verwaltungsgericht gab Café Palestine nun auf ganzer
       Linie Recht. Die Raumverweigerung sei rechtswidrig gewesen. Zwar habe die
       Uni das Hausrecht über ihre Räume, müsse Interessenten dabei aber gleich
       behandeln und die Meinungsfreiheit beachten.
       
       Schon nach den eigenen Vergaberichtlinien der Uni hätten die Räume nur
       verweigert werden dürfen, wenn es konkrete Hinweise auf rechts- oder
       verfassungwidrige Ziele der Veranstaltung gegeben hätte. Eine einseitig
       pro-palästinensische Haltung des Gastredners genüge nicht als Begründung
       für die Ablehnung.
       
       Eine Universität sei nicht dazu verpflichtet, in ihren Räumen nur
       ausgewogene Veranstaltungen zuzulassen, so die Richter. Im Gegenteil: Eine
       Universität stelle „schon nach ihrem Selbstverständnis eine Stätte der
       geistigen Auseinandersetzung und somit auch ein Forum für kritische und
       parteiliche Stellungnahmen dar“. Die Universität prüft noch, ob sie gegen
       die Entscheidung Rechtsmittel einlegt. (Az.: 4 K 2291/12*a)
       
       14 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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