# taz.de -- Bundestag muss weiter an NPD zahlen: NPD bleibt am Staatstropf
       
       > Die rechtsextreme Partei kann aufatmen. Trotz des gefälschten
       > Rechenschaftsberichts erhält sie die halbjährlichen Abschlagszahlungen.
       
 (IMG) Bild: Gegen den Euro hetzt die NPD mit Vergnügen, Geld vom Staat wird trotzdem genommen.
       
       KARLSRUHE dpa | Der Bundestag muss der rechtsextremen NPD die für Mai und
       August anstehenden Abschlagszahlungen aus der staatlichen
       Parteienfinanzierung vorerst auszahlen. Das hat das
       Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung am Dienstag entschieden.
       
       Wenn die Partei jetzt kein Geld bekäme, könne sie im Bundestagswahlkampf
       nur eingeschränkt für sich werben, heißt es in der Entscheidung. Der
       Bundestag hatte die Auszahlung der Mittel aus der staatlichen
       Parteienfinanzierung gestoppt, weil die NPD eine Strafe in Höhe von 1,27
       Millionen Euro wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007 bislang
       nicht beglichen hatte.
       
       Die Partei hatte dagegen geklagt. Die NPD bekommt - wie andere Parteien
       auch - Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese richtet sich
       nach den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen und
       nach den Beiträgen und Spenden, die eine Partei einnimmt. Das Geld wird
       vierteljährlich in Abschlagszahlungen verteilt. Seit Jahresbeginn hat die
       NPD aber nichts mehr bekommen. Die Zahlungen sollten eigentlich ausgesetzt
       bleiben, bis die Partei ihre Schuld getilgt hat. Die Partei musste daher im
       April ihre hauptamtlichen Mitarbeiter entlassen.
       
       Der Bundestag teilte mit, die Bundestagsverwaltung werde der einstweiligen
       Anordnung entsprechen und zum 15. Mai und 15. August 2013
       Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils circa 303 000 Euro an die NPD
       auszahlen. "Bundestagspräsident Norbert Lammert nimmt die im Eilverfahren
       ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt
       zur Kenntnis und weist darauf hin, dass dies keine Vorentscheidung
       zugunsten der NPD, sondern Ergebnis einer Folgenabwägung sei", hieß es.
       
       Ob die Strafe zu Recht verhängt worden ist oder nicht, will das
       Verfassungsgericht in einem länger dauernden Hauptsacheverfahren klären.
       Dann will es eigenen Angaben zufolge auch prüfen, ob das Sanktionsrecht bei
       Fehlern in Partei-Rechenschaftsberichten überhaupt verfassungsgemäß ist.
       Sollte die Millionenstrafe sich dann als rechtmäßig herausstellen, könne
       die ausstehende Summe immer noch mit späteren Abschlagszahlungen verrechnet
       werden, heißt es.
       
       15 May 2013
       
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