# taz.de -- Durchleuchtete Kellner: Kontrollen ohne Grundlage
       
       > Sicherheitsüberprüfungen im Vorfeld von Großevents finden in
       > Schleswig-Holstein ohne gesetzliche Basis statt, bemängelt das dortige
       > Zentrum für Datenschutz.
       
 (IMG) Bild: So offensichtlich wird nicht immer kontrolliert: Bei vielen Großveranstaltungen reichen die Personalien.
       
       Wer dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein und seinen Gästen Kaffee
       servieren oder die Tontechnik für das Saal-Mikro legen will, muss sich
       zurzeit gefallen lassen, dass polizeiliche Daten abgefragt werden: Für
       praktisch alle Personen, die sich bei Veranstaltungen der Landesregierung
       in einem näheren Bereich aufhalten, gilt eine Sicherheitsüberprüfung. Eine
       Rechtsgrundlage für diese Praxis fehlt aber, bemängelt das Unabhängige
       Landesdatenschutzzentrum in Kiel (ULD).
       
       Die jetzige rot-grün-blaue Landesregierung, die das Verfahren von den
       schwarz-gelben Vorgängern übernommen hat, sieht jedoch kein Problem. Sie
       habe entsprechende Überprüfungen vorgenommen und werde das auch künftig
       tun, heißt es in der Antwort auf eine kleine Anfrage, die der taz vorliegt.
       Beim Neujahrsempfang der Landesregierung mit Gästen des Konsularischen
       Korps und bei einer feierlichen Schiffstaufe eines israelischen U-Boots
       liefen zuletzt flächendeckende Überprüfungen. Abgefragt werden polizeiliche
       Daten, frühere Straftaten, Auffälligkeiten. „Am Verfahren als solchem ist
       gar nicht viel auszusetzen“, sagt Barbara Körffer vom ULD. „Es läuft nur
       vollkommen am Parlament vorbei.“
       
       Die Datenschützer beobachten die Vorgänge seit Jahren kritisch. Erste
       flächendeckende Sicherheitsüberprüfungen gab es im Jahr 2006 –
       Innenminister in Schleswig-Holstein war damals der Sozialdemokrat Ralf
       Stegner – im Rahmen der Frauen-Fußballweltmeisterschaft. Seither ist das
       Verfahren klarer geregelt: „Das zuständige Ministerium hat einen Katalog
       erarbeitet, der recht genau unterscheidet, ab wann ein Hinweis in einer
       Akte eine Person zum Sicherheitsrisiko macht“, sagt Körffer.
       
       Dabei werde nicht jedes Mal alles genau abgearbeitet, sondern je nach
       Veranstaltung geschaut, welche Daten interessant sein könnten. Bei
       besonderen Anlässen – etwa beim Treffen aller Ministerpräsidenten in Lübeck
       im vergangenen Jahr – sei die „Erfordernis für eine Prüfung durchaus
       erkennbar“, sagt Körffer. „Dennoch fehlt die demokratische Legitimation für
       dieses Vorgehen. Das Parlament sollte das Recht haben, sich damit zu
       befassen und Kriterien festzulegen.“
       
       Allerdings findet die Überprüfung nur mit Zustimmung, also streng genommen
       freiwillig statt. Gilt nicht, sagt das ULD: „Das ist eine
       Pseudo-Freiwilligkeit. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, etwa als
       Servicekraft oder Koch, kann sich nicht weigern, sondern muss der
       Überprüfung zustimmen“, führt Körffer aus.
       
       Das Hauptproblem: Wenn die polizeiliche Datenbank Alarm schlägt, erfährt
       der Arbeitgeber zwar nicht den genauen Grund, wohl aber, dass dieser
       Beschäftigte den Sicherheitskriterien nicht genügt und durch einen anderen
       ersetzt werden muss. Eine Rechtsgrundlage biete die
       unfreiwillig-freiwillige Zustimmung deshalb nicht, sagt die Kieler
       Datenschützerin.
       
       Patrick Breyer von der Piraten-Fraktion, die die kleine Anfrage an das Land
       gestellt hat, lehnt das Verfahren insgesamt ab. „In der jetzigen Form ist
       es klar rechtswidrig. Hinzu kommt, dass das Raster zu grob ist, um
       potentielle Täter zu finden. Es gibt keinen Beweis dafür, dass es dadurch
       gelungen ist, einen Anschlag oder Angriff zu verhindern.“ Stattdessen könne
       es sein, dass Personen ausgeschlossen werden, deren Namen zufällig in
       Dateien auftauchen. Breyer schlägt statt der Prüfung im Vorfeld sorgfältige
       Einlasskontrollen vor. Die Zahl von Akkreditierungsverfahren und
       Sicherheitschecks nimmt zu, betroffen sind Großveranstaltungen bundesweit.
       Sie treffen auch Presseleute: Zwei taz-Sportredakteure, die ihre
       „freiwillige“ Zustimmung zum Datenabgleich verweigerten, durften nicht über
       die Leichtathletik-WM 2009 berichten.
       
       20 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
       ## TAGS
       
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 (DIR) Teresa Z.
       
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