# taz.de -- Warentest und Vermögensberatung: Alle Banken durchgefallen
       
       > Verbraucherschützer kritisieren die Kurzinformationen für
       > Vermögensanlagen als nicht gesetzeskonform. Das Finanzministerium sieht
       > keinen Handlungsbedarf.
       
 (IMG) Bild: Check nicht bestanden: Keines der getesteten Finanzinstitute erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen.
       
       BERLIN taz | Verbraucherschützer kritisieren die Kundeninformation bei
       Vermögensanlagen in Deutschland als intransparent, unverständlich und nicht
       gesetzeskonform. Laut einer am Dienstag präsentierten Studie von Stiftung
       Warentest und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erfüllte von 24
       untersuchten Informationsbroschüren keine einzige alle gesetzlichen
       Vorgaben.
       
       Seit Juni 2012 müssen Banken, Sparkassen und freie Finanzvertreiber, die
       geschlossene Fonds oder andere Kapitalanlagen wie Genussrechte oder stille
       Beteiligungen anbieten, ihren Kunden ein Vermögensanlagen-Informationsblatt
       (VIB) zur Verfügung stellen.
       
       Die darin enthaltenen Kurzinformationen müssen transparent und verständlich
       sein und alle wesentlichen Fakten zu dem Anlagenprodukt, seinen Chancen,
       Risiken und Kosten sowie den Provisionen für die Vermittler enthalten. Für
       die aktuelle Studie wurden 24 VIBs daraufhin untersucht, wie sie die im
       Vermögensanlagengesetz festgelegten Informationspflichten umsetzen. Keines
       erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen.
       
       „Es ist alarmierend, dass die gesetzlichen Vorgaben und damit der
       Verbraucherschutz so wenig ernst genommen werden. Wenn bereits die
       Kurzinformation mangelhaft ist, wird es um die Qualität der angebotenen
       Produkte kaum besser stehen“, sagte Dorothea Mohn, Finanzexpertin des VZBV.
       Dieser spricht sich dafür aus, den aktiven Vertrieb solcher Anlagen an
       Privatanleger zu verbieten.
       
       ## Das Verlustrisiko wird nicht deutlich
       
       Zudem solle das Bundesfinanzministerium klare Standards für die
       Vermögensanlagen-Informationsblätter setzen. Diese sollten „das maximale
       Verlustrisiko der Anlage deutlich machen und eine Aussage darüber
       enthalten, wer unter welchen Voraussetzungen als Anleger für die jeweilige
       Vermögensanlage geeignet ist“.
       
       Das Finanzministerium teilte hingegen mit, es teile die Aussagen der Studie
       „einer generell mangelhaften Qualität von VIBs“ nicht. Und Eric Romba vom
       Verband Geschlossene Fonds (VGF) kritisierte die Auswertung als nicht
       repräsentativ. Von den 156 geschlossenen Fonds, die seit dem Inkrafttreten
       der Regelung im Juni 2012 in den Vertrieb gekommen seien, seien nur 24
       untersucht worden.
       
       Die VIBs seines Verbandes orientierten sich an den Empfehlungen des
       Bundesverbraucherschutzministeriums, sagte der Sprecher. Sie stellten
       Risiken und Kosten einer Anlage dar. Ein VIB ersetze aber niemals einen
       Verkaufsprospekt oder die Lektüre dieses Dokuments.
       
       21 May 2013
       
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