# taz.de -- Banken und Anlegerschutz: Provisonsmodell bleibt die Regel
       
       > 20 Milliarden Euro verlieren Verbraucher jährlich, weil Banken sie falsch
       > beraten. Ein Gesetz sollte die alternative Honorarberatung stärken. Kann
       > es das leisten?
       
 (IMG) Bild: Wer auch im Alter noch etwas von seinem Geld haben will, sollte sich nicht von einem provisionsgetriebenen Bankberater dummreden lassen.
       
       BERLIN taz | Spätestens seit der Lehman-Pleite ist klar: Wenn Sie als
       Verbraucher Geld zu verschenken haben, gehen Sie am besten zu Ihrer Bank
       und lassen sich dort beraten. Es kann gut sein, dass Ihr Geerbtes oder
       Erspartes dann Teil der rund 20 Milliarden Euro wird, die nach Schätzungen
       von Verbraucherschützern jährlich durch falsche Anlageberatung verloren
       gehen.
       
       Abhilfe schaffen soll nun ein neues Gesetz, das der Bundestag in der Nacht
       zum Freitag verabschiedet hat: Mit dem „Honoraranlageberatungsgesetz“ will
       die Bundesregierung alternative Beratungen stärken und fördern.
       
       Im Zuge der Finanzkrise war deutlich geworden, dass bei den sogenannten
       Anlageberatungen in den Banken in der Regel nicht die Bedürfnisse des
       Kunden im Mittelpunkt stehen, sondern die Frage, mit dem Verkauf welcher
       Produkte die Bank selbst am meisten verdient.
       
       Hintergrund ist die vorherrschende Provisionsregel: Anbieter von Fonds und
       anderen Geldanlagen zahlen den Banken für jedes verkaufte Produkt eine
       Belohnung, deren Höhe von der Höhe der Anlage, der Laufzeit, vor allem aber
       von der konkreten Anlageform abhängt. Deshalb gibt es in den meisten
       Instituten konkrete Vorgaben für die Berater, welche Produkte sie in
       welchem Umfang absetzen sollen. Finanziert wird die Provision letztlich
       über mehr oder weniger versteckte Gebühren über Jahre hinweg vom Bankkunden
       selbst.
       
       ## Beratung statt Verkauf
       
       Das neue Gesetz soll nun als Alternative dazu die Honorarberatung als
       eigenständiges Berufsbild etablieren. Tatsächlich gibt es diese schon
       lange, und die neuen Regelungen schreiben lediglich einen Teil dessen fest,
       was der Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH) von seinen
       Mitgliedern verlangt: Honorarberater dürfen ausschließlich von ihren Kunden
       vergütet werden, also keine Provisionen für den Verkauf annehmen. Falls
       Anlageprodukte gar nicht ohne erhältlich sind, muss der Berater die für ihn
       selbst gedachte Belohnung direkt an den Kunden auszahlen.
       
       Um Provisions- und Honorarberatung klar zu trennen, müssen sich
       Honorarberater in ein öffentliches Register eintragen lassen. Wenn Banken
       auch Honorarberatung anbieten wollen, müssen sie diesen Bereich komplett
       von organisatorisch, funktionell und personell von der Provisionsberatung
       abschotten.
       
       ## Sprachliche Verwirrung
       
       Beim BVDH wie auch in den Verbraucherschutzzentralen ist man nicht einmal
       halb zufrieden mit der Regelung. Zwar sei es gut, dass der Berufsstand
       „Honorarberater“ fest verankert werde, sagt der Vorstandsvorsitzende Karl
       Matthäus Schmidt. Aber insgesamt sei das Gesetz inhaltlich enttäuschend und
       stifte beim Verbraucher wohl eher Verwirrung als Klarheit. Beispielsweise
       fordert der BVDH eine deutlichere Sprache: Wer provisionsgetrieben Produkte
       verkaufe, dürfe bestenfalls "Vermittler" heißen. Die Bezeichnung „Berater“
       müsse dagegen denjenigen vorbehalten sein, die tatsächlich von den
       Bedürfnissen des Kunden ausgingen.
       
       Die Verbraucherschützer sehen das Hauptproblem darin, dass das Gesetz gar
       nicht alle Anlageformen abdeckt. Es gilt nur für Finanzprodukte, die im
       Wertpapierhandelsgesetz geregelt sind, Versicherungen oder auch
       Immobilienfinanzierungen fallen beispielsweise raus. „Der Honorarberater
       muss (aber) die gesamte finanzielle Situation des Verbrauchers in den Blick
       nehmen“, heißt es beim Verbraucherzentralen Bundesverband.
       
       SPD-Finanzexperte Carsten Sieling fasst die Kritik so zusammen: „Das Gesetz
       ist ein Etikettenschwindel. Weder wird damit die notwendige Transparenz auf
       dem Markt für Finanzprodukte geschaffen, noch können sich künftig Anleger
       darauf verlassen, dass der Finanzanlageberater nur in ihrem Interesse
       berät“. Statt dessen werde die Honorarberatung „dauerhaft zur Subkultur im
       Finanzmarkt degradiert“.
       
       26 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Beate Willms
       
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