# taz.de -- Neue Runde im Suhrkamp-Streit: Keinen Cent für Barlach
       
       > Der Verlag versucht, die Auszahlung des rebellischen Gesellschafters zu
       > verhindern. Ein gerichtlicher Sachverwalter steht jetzt zwischen ihm und
       > dem Geld.
       
 (IMG) Bild: Hans Barlach ist hier nicht sonderlich wohl gelitten.
       
       BERLIN taz | Neuer Move im Suhrkamp-Streit: Der traditionsreiche Literatur-
       und Sachbuchverlag hat einen Antrag auf Einleitung eines sogenannten
       Schutzschirmverfahrens nach dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der
       Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) beim zuständigen Amtsgericht in
       Berlin-Charlottenburg eingereicht.
       
       Hintergrund ist, dass der mit 39 Prozent an Suhrkamp beteiligte
       Minderheitengesellschafter Hans Barlach auf eine Auszahlung von
       bilanziellen Gewinnen in Millionenhöhe bestanden hat, in der Sache auch vor
       Gericht recht bekam - die Ausschüttung den Verlag allerdings finanziell
       gefährdet hätte. So hat die Suhrkamp-Geschäftsführung diesen Schritt
       vollzogen.
       
       Offenbar war das die letzte Möglichkeit, den Verlag zu retten. „Im Rahmen
       des jetzt beantragten Verfahrens“, pressemitteilt Suhrkamp, „können diese
       Ausschüttungsverpflichtungen suspendiert und der Verlag in seiner Existenz
       geschützt werden.“ Im Klartext: Barlach bekäme, wenn dem Antrag
       stattgegeben wird, kein Geld. Suhrkamp bliebe aber handlungsfähig.
       Mitarbeiterverträge sind durch die Antragstellung nicht betroffen.
       Autorenverträge bleiben bestehen.
       
       Damit hat die Auseinandersetzung zwischen der Suhrkamp-Verlegerin Ulla
       Berkewicz und Hans Barlach eine neue Stufe erreicht. In mehreren
       Gerichtsverfahren streitet man sich seit Monaten, was im schlimmsten Fall
       zu einer Zerschlagung, faktisch also zu einer Auflösung des renommierten
       Verlages führen könnte. Mit dem Antrag versucht der Suhrkamp-Verlag die von
       Hans Barlach blockierten Entscheidungsmöglichkeiten wieder zu öffnen.
       
       Wichtige Entscheidungen würden unter einem solchen Schutzschirm nur noch
       unter Mitwirkung von Sachwaltern vollzogen, zum vorläufigen Sachwalter hat
       das Amtsgericht den Rechtsanwalt Rolf Rattunde bestellt. Damit werden diese
       Entscheidungen den andauernden Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene
       entzogen.
       
       Weiter heißt es in der Mitteilung: „Das Schutzschirmverfahren ist kein
       klassisches Insolvenzverfahren.“ Wie es bei Suhrkamp weitergeht, bleibt
       allerdings weiterhin offen. „Das Schutzschirmverfahren ermöglicht im
       Interesse beider Gesellschafter den Fortbestand des Verlages im Sinne der
       von Siegfried Unseld begründeten Tradition und seiner Ziele“, betont die
       Pressemitteilung ausdrücklich. Ob das auch die Ziele von Hans Barlach sind,
       der ja offenbar Gesellschafter bleibt, ist zu bezweifeln.
       
       27 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dirk Knipphals
       
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