# taz.de -- Kommentar Mollath-Urteil: Lasst Mollath frei!
       
       > Das Landgericht Bayreuth hat entschieden: Gustl Mollath muss mindestens
       > ein weiteres Jahr in der Psychiatrie bleiben. Es ignoriert den
       > fehlerhaften Prozess.
       
 (IMG) Bild: Muss in der Psychiatrie bleiben: Gustl Mollath.
       
       Geht es nach dem Landgericht Bayreuth, muss Gustl Mollath noch mindestens
       ein Jahr gegen seinen Willen in der Psychiatrie bleiben. Erst im Juni 2014
       werde seine Unterbringung erneut geprüft, urteilte das Gericht am Mittwoch.
       Die Kammer sei an das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr
       2006 gebunden, hieß es zur Erläuterung.
       
       Damals war Mollath zwar von den Vorwürfen der Körperverletzung und
       Sachbeschädigung freigesprochen, wegen Wahnvorstellungen und
       Gemeingefährlichkeit jedoch in die Anstalt eingewiesen worden, wo er nun
       seit sieben Jahren sitzt. Dass sich das Landgericht nun auf diese Urteil
       beruft, ist die Krux. Denn damit verlängert sie eine Entscheidung, von der
       mittlerweile klar ist, dass sie unter falschen Voraussetzungen und unter
       gänzlich unzulänglichen Umständen getroffen wurde.
       
       Zwei Gesuche zur Wideraufnahme des Verfahrens liegen mittlerweile beim
       Landgericht Regensburg vor. Die Staatsanwaltschaft führt neue Erkenntnisse
       an, die Mollath entlasten und die Beweisführung im ursprünglichen Verfahren
       in Frage stellen.
       
       Mollaths Verteidiger beschuldigt den Richter, der Mollath verurteilte, der
       vorsätzlichen Rechtsbeugung. Und ein Untersuchungsausschuss im bayerischen
       Landtag hat bereits in den ersten Sitzungen zu Tage gefördert, dass
       Mollaths Vorwürfe der Schwarzgeldverschiebungen von
       Hypovereinsbank-Mitarbeitern in die Schweiz weder ernst genommen, noch
       anständig überprüft wurden, obwohl, wie man heute weiß, seine Vorwürfe
       weder von der Justiz noch der Steuerfahndung ernstgenommen wurden.
       
       Es ist ein Zirkelschluss, der Mollath in die Psychiatrie brachte: Weil er
       auf illegale Bankgeschäfte hinwies, erklärte man ihn für verrückt. Und weil
       man ihn für verrückt hielt, ging man seinen Hinweisen nicht nach. Es wäre
       allerhöchste Zeit, diesen Teufelskreis zu durchbrechen und den Mann endlich
       frei zu lassen.
       
       13 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marlene Halser
       
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