# taz.de -- Falschdarstellung der Haasenburg GmbH: taz erwirkt Unterlassungserklärung
       
       > Ein Gericht habe der taz „Falschbehauptungen“ über den Kinderheimträger
       > untersagt: So stand es auf der Firmen-Webseite. Diese Darstellung ist nun
       > nicht mehr erlaubt.
       
 (IMG) Bild: Schild vor einer der Einrichtungen der Haasenburg GmbH
       
       BERLIN taz | Die taz hat gegenüber der Haasenburg GmbH eine
       Unterlassungserklärung erwirkt. Nach einem Bericht der taz am Wochenende
       hatte die Haasenburg GmbH auf ihrer Homepage eine Erklärung abgegeben.
       Darin schrieb die Firma, dass sie gegen die „objektiven und nachweislichen
       Falschbehauptungen“ der taz „gerichtlich vorgegangen“ sei und ein Berliner
       Gericht dies mit einer einstweiligen Verfügung untersagt hätte.
       
       Gegen diese falsche Darstellung ist die taz umgehend juristisch vorgegangen
       und erwirkte eine Unterlassungserklärung von der Firma. „Die Haasenburg
       GmbH verpflichtet sich gegenüber der taz Verlags- und Vertriebs GmbH“,
       heißt es in dem Schreiben der Kanzlei Schertz Bergmann, „es bei Meidung
       einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der taz Verlags- und Vertriebs
       GmbH festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall vom
       zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es künftig zu unterlassen“, diese
       Darstellung zu wiederholen.
       
       Weiter muss es die Haasenburg GmbH unterlassen, zu behaupten, dass der taz
       eine „Mehrzahl von Behauptungen untersagt wurde“, was die Firma zuvor
       ebenfalls auf ihrer Homepage geschrieben hatte.
       
       In dem Unterlassungsschreiben heißt es weiter: „im Gegenteil gibt unsere
       Mandantschaft klar zu erkennen, dass sie nicht weiß, ob die
       Berichterstattung vom Wochenende mit der erwirkten einstweiligen Verfügung
       zusammenhängt“. Die Haasenburg hatte zuvor die Vermutung geäußert, daß das
       so sein könnte, die taz hatte onsoweit Unterlassung verlangt.
       
       Die Anträge der taz, der Haasenburg die Äußerung dieser Vermutung zu
       untersagen, haben Landgericht und Kammergericht abgewiesen. Allerdings hat
       das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung bestätigt, mit der der
       Haasenburg verboten wurde zu behaupten „In der vergangenen Woche hat ein
       Berliner Gericht gegen die taz nun eine einstweilige Verfügung erlassen.“
       
       Tatsächlich lag diese einstweilige Verfügung mehrere Wochen zurück und
       bezog sich lediglich auf einen falschen Eindruck, der angeblich mit einer
       Bebilderung eines Artikels mit einer „Zaunansicht“ eines
       Haasenburg-Geländes entstanden sein soll. Das Gericht hat die Darstellung
       der Haasenburg verboten mit folgender Begründung: „Die taz... muß sich
       nicht den Eindruck gefallen lassen, sich aus sachfremden Erwägungen,
       sozusagen als Retourkutsche, kritisch mit den Einrichtungen der
       Antragsgegnerin zu befassen, nur weil sie zuvor in einem Rechtsstreit
       unterlegen war.“
       
       18 Jun 2013
       
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