# taz.de -- Oberstes Gericht in den USA: Homo-Ehe geht in Ordnung
       
       > Der Supreme Court erklärt das Gesetz zur Verteidigung der Ehe, das sie
       > als Bund zwischen Mann und Frau definiert, für verfassungswidrig. Es
       > verstoße gegen das Gleichheitsgebot.
       
 (IMG) Bild: Grund zur Freude in Washington.
       
       WASHINGTON afp/ap | Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein umstrittenes
       Bundesgesetz gegen die Homo-Ehe gekippt. Der Supreme Court erklärte am
       Mittwoch in Washington das Gesetz zur Verteidigung der Ehe (DOMA), das die
       Ehe als Bund zwischen Mann und Frau definiert, für verfassungswidrig. Die
       Regelung verstoße gegen das Gleichheitsgebot, befanden die Richter.
       
       Homosexuelle Ehepaare haben danach künftig die gleichen Rechtsansprüche auf
       staatliche Leistungen und Förderungen wie heterosexuelle Ehepaare. Das
       Votum der Richter am Supreme Court in Washington erging am Mittwoch mit
       einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen.
       
       Der Supreme Court musste entscheiden, ob ein per Referendum erlassenes
       Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen im Bundesstaat Kalifornien gegen die
       Verfassung verstößt. Außerdem prüften die Obersten Richter die Klage einer
       verwitweten lesbischen Frau gegen das Gesetz zur Verteidigung der Ehe
       (DOMA) von 1996, das auf Bundesebene die Ehe als Verbindung zwischen Mann
       und Frau festschreibt. Diese Praxis wurde nun als diskriminierend
       aufgehoben.
       
       Schwule und Lesben dürfen zurzeit in zwölf US-Staaten und in der Hauptstadt
       Washington heiraten. Während einer kurzen Zeit, in der auch Kalifornien die
       Homo-Ehe zugelassen hatte, wurden dort rund 18.000 Ehen geschlossen.
       
       In seiner Urteilsbegründung der Mehrheitsmeinung schrieb Richter Anthony
       Kennedy, die nun aufgehobenen Bestimmungen hätten die betroffenen
       Homosexuellen spürbar belastet. Die vier Richter, die überstimmt wurden,
       gaben zu Protokoll, die Klage sei unzulässig gewesen und hätte gar nicht
       zur Entscheidung angenommen werden dürfen.
       
       26 Jun 2013
       
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