# taz.de -- Datenschutz im Geheimdienstverkehr: Machtlos gegen die USA
       
       > Datenschützer fordern ein entschlossenes Handeln der Bundesregierung.
       > Doch die hat keine Handhabe und andere Interessen.
       
 (IMG) Bild: Datenschützer protestieren Anfang Juni vor dem Bundesinnenministerium.
       
       FREIBURG taz | Starke Worte der Datenschutzbeauftragten von Bund und
       Ländern: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung alles unternimmt, um die
       Menschen in Deutschland vor informationellen Zugriffen Dritter zu schützen,
       die mit der Verfassungsordnung des Grundgesetzes nicht im Einklang stehen“,
       hieß es am Mittwoch. Das wird ein frommer Wunsch bleiben.
       
       Gegen eine anlasslose Überwachung des internationalen Telefon- und
       Internet-Verkehrs kann die deutsche Regierung schon deshalb nicht glaubhaft
       protestieren, weil der Bundesnachrichtendienst (BND) seit Jahrzehnten eben
       das tut. Und weil US- und britischen Dienste leistungsfähiger sind als der
       BND, hat Berlin eher ein Interesse an Kooperation als am Rückbau von deren
       Fähigkeiten.
       
       Deutsche Sicherheitsbehörden erhalten ständig Informationen von
       „Partner-Diensten“ im Ausland. So wurde die islamistische
       „Sauerland-Gruppe“, die 2007 Autobomben-Anschläge in Deutschland plante,
       vom berüchtigten US-Geheimdienst NSA enttarnt. Wie diese Hinweise gewonnen
       wurden, hat die NSA dabei nicht mitgeteilt. Und wenn die Bundesrepublik
       nachgefragt hätte, hätte man keine Antwort bekommen. So ist das in
       Geheimdienstkreisen üblich.
       
       In Deutschland gilt die Devise: Solche Informationen werden genutzt und
       gespeichert, so lange es zum Beispiel keine offensichtlichen Anzeichen
       gibt, dass sie durch Folter gewonnen wurden. Und wenn ein unmittelbar
       drohender Anschlag verhindert werden kann, dann gilt nicht einmal diese
       Einschränkung.
       
       ## Datenschutz gilt nicht für Geheimdienstsverkehr
       
       Datenschutz spielt im Geheimdienstverkehr keine Rolle. Dass auch deutsche
       Gespräche nach England und in die Vereinigten Staaten flächendeckend
       überprüft werden, dürften die Partnerdienste wohl mit dem Verweis kontern,
       dass die Anschläge vom 11. 9. 2001 in Hamburg vorbereitet wurden.
       
       Peter Schaar, der Bundesdatenschutz-Beauftragte, hat vor wenigen Tagen ein
       internationales Abkommen gegen übermäßige Internetüberwachung
       vorgeschlagen. Den Inhalt hat er offen gelassen. Doch es ist schon kaum
       vorstellbar, dass sich Länder wie die USA oder Großbritannien an einem
       solchen Vertrag beteiligen würden. Für sie ist es eine Frage der nationalen
       Souveränität, sich hier nicht hereinreden zu lassen.
       
       Auch die EU, zu der Großbritannien ja gehört, hat wenig
       Einflussmöglichkeiten. Das europäische Datenschutzrecht ist bisher im
       wesentlichen auf Wirtschaft und Verwaltung beschränkt. Datenschutz bei der
       Polizei spielt nur in der internationalen Zusammenarbeit eine Rolle.
       
       Ansonsten heißt es in der Datenschutz-Richtlinie von 1995: „auf keinen
       Fall“ dürften hier Fragen der „öffentlichen Sicherheit, der
       Landesverteidigung, der Sicherheit des Staates“ geregelt werden. Das ist
       weiter rein nationale Sache und wird es wohl auch nach der derzeit
       verhandelten Modernisierung des EU-Datenschutzrechts bleiben.
       
       Der Bundesregierung bleibt da kaum mehr, als von Großbritannien und den USA
       Aufklärung zu erbitten. Und wenn keine Antworten kommmen, wird man eben
       klein beigeben. Und auch der öffentliche Unmut wird schnell so wieder
       verrauchen wie 1994. Damals wurde nur kurz diskutiert, dass der BND nun im
       internationalen Fernmelde-Verkehr anlasslos nach Terroristen und
       Kriminellen suchen darf. Seitdem war das kein großes Thema mehr.
       
       26 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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