# taz.de -- Aktivistin über Klage gegen NSA-Spitzelei: „Das ist illegal und verfassungswidrig“
       
       > Die US-Bürgerrechtsorganisation EFF klagt bereits seit 2006 gegen die
       > NSA. Mit den Enthüllungen von Edward Snowden schöpft sie nun neue
       > Hoffnung.
       
 (IMG) Bild: Mit dem Gesetz gegen die Spitzel: Die EFF hält die NSA-Überwachung für illegal
       
       taz: Frau Reitman, Ihre Organisation klagt derzeit vor Gericht gegen die
       NSA. Worum geht es da? 
       
       Rainey Reitman: 2005 wurde bekannt, dass der Telefonanbieter AT&T im großen
       Stil die Daten seiner Kunden an die NSA weitergeleitet hat. Wir haben zwei
       Verfahren eingeleitet – eines //www.eff.org/nsa/hepting:gegen AT&T und
       eines //www.eff.org/cases/jewel:gegen die NSA. Das Erste wurde beendet,
       weil der Gesetzgeber rückwirkend Immunität für die an der Überwachung
       beteiligten Unternehmen erwirkte. Das Verfahren gegen die NSA läuft aber
       noch. Unsere Anwälte glauben, dass wir eine echte Chance haben.
       
       Auf welcher rechtlichen Basis klagen Sie? 
       
       Aus unserer Sicht sind diese Praktiken illegal und verfassungswidrig. Wir
       klagen auf Grundlage des 4. Verfassungszusatzes der USA, der den Bürgern
       ein Recht auf Privatsphäre garantiert. Mit anlassloser, massiver
       Überwachung wird dagegen klar verstoßen. Außerdem verstößt die Überwachung
       gegen den Patriot Act, in dem Überwachung nur erlaubt ist, wenn es
       eindeutige Beweise gibt, dass die Überwachungsergebnisse für eine
       autorisierte Ermittlung hilfreich sein werden. Wenn aber einfach lapidar
       sämtlicher Telefonverkehr oder dessen Metadaten gespeichert wird, ist das
       eindeutig nicht der Fall.
       
       Das Verfahren läuft jetzt schon seit 2006. Wieso dauert das so lange? 
       
       Bei solch großen Fällen verpflichtet man sich immer auf Jahre – und dann
       kann es trotzdem sein, dass man nicht Recht bekommt. Unser Fall wurde
       einmal zwischendurch abgelehnt, dann von einem höheren Gericht aber wieder
       aufgenommen. Das Problem ist, dass die Regierung und die NSA versuchen, den
       Fall ablehnen zu lassen. Sie sagen, dass er nicht verhandelt werden kann,
       ohne gegen Staatsgeheimnisse zu verstoßen. Da könnten uns die Leaks von
       Edward Snowden nun helfen, weiterzukommen.
       
       Wieso? 
       
       Weil viele der Informationen, die zuvor als Staatsgeheimnis galten, nun
       ohnehin öffentlich sind.
       
       Wie schätzen Sie denn Ihre Erfolgsaussichten ein? 
       
       Wenn es um Überwachung geht, ist das Problem immer das gleiche: Der Staat
       hat kein Interesse daran, dass wir mit unseren Klagen durchkommen. Wir
       hatten aber in der Vergangenheit schon Erfolge.
       
       Welche denn? 
       
       Vor ein paar Wochen haben wir etwas scheinbar Unmögliches geschafft: Als
       erste Nichtregierungsorganisation haben wir eine Entscheidung zu unseren
       Gunsten im geheimen Foreign Intelligence Surveillance Court erwirkt. Das
       Gericht muss allen Überwachungsmaßnahmen der Regierung zustimmen, tut dies
       aber hinter verschlossenen Türen und lehnt anscheinend fast nie etwas ab.
       Es ist aber so geheim, dass es noch nicht einmal eine Adresse gibt. Nach
       langem Suchen haben wir nur eine Telefonnummer gefunden, bei der immer der
       Anrufbeantworter ansprang.
       
       Was genau haben Sie dort erreicht? 
       
       Wir können dort jetzt Anfragen nach dem Informationsfreiheitsrecht
       einreichen. Bisher ging das nicht.
       
       9 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharin Tai
       
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