# taz.de -- Klage von KZ-Überlebender abgewiesen: Münchner Gericht gegen Opferrente
       
       > Die Auschwitz-Überlebende Eva S. möchte nach dem Urteil des Landsgerichts
       > in Berufung gehen. Zentralrat Deutscher Sinti und Roma spricht von einem
       > „Skandal“.
       
 (IMG) Bild: Das KZ Auschwitz-Birkenau.
       
       MÜNCHEN taz | Das Landgericht München hat die Klage einer
       Auschwitz-Überlebenden abgewiesen, die als Witwe eines KZ-Häftlings einen
       Anspruch auf Opferrente geltend machen wollte. „Diesen Fall kann man nur
       als Skandal bezeichnen“, sagte Arnold Rossberg, Justiziar des Zentralrats
       Deutscher Sinti und Roma und Vertreter der Klägerin. Die 82-jährige Eva S.
       ist wie ihr verstorbener Mann Angehörige der Minderheit der Sinti. Sie wird
       in Berufung gehen.
       
       Eva S. lebt von 730 Euro Rente im Monat. Vor dem Landgericht München ging
       es um eine Rente von 970 Euro. Ihr Mann Frank wurde 1943 mit seinen Eltern
       und fünf Geschwistern zunächst ins Konzentrationslager Auschwitz
       verschleppt. SS-Angehörige erschlugen vor seinen Augen den Vater, Frank S.
       wurde zwangssterilisiert. „Diese maximalen psychischen Traumata finden in
       den Gutachten, die dem Gericht vorgelegt wurden, keine Berücksichtigung“,
       sagte Rossberg. Die vielen physischen Leiden ebenfalls nicht. Unter den
       Gutachtern war keiner, den die Klägerseite vorgeschlagen hatte.
       
       Seit der Befreiung aus dem Konzentrationslager litt Frank S. unter anderem
       an Nierenerkrankungen, Depressionen und massiven Herzproblemen. „Die
       Gutachter sehen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen entweder als nicht
       verfolgungsbedingt oder als nicht gravierend genug an“, berichtete der
       Justiziar. In den 50er Jahren hatten Gutachter Frank S. ein
       verfolgungsbedingtes Herzleiden attestiert.
       
       Er ist an einer Herzerkrankung gestorben. Doch die jetzigen Gutachter
       bestreiten, dass die Todesursache auf die Verfolgung zurückgeht. Sie
       sprechen unter anderem von einer „familiären Disposition“. Das ist
       angesichts der Ermordung vieler Familienmitglieder zynisch, findet der
       Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose.
       
       Vor Gericht zeigten sich die Vertreter der bayerischen Finanzverwaltung am
       Donnerstag hartleibig. Sie ließen sich auf keinen Vergleich ein, obwohl das
       Gericht selbst Vergleichsvorschläge unterbreitet hat, berichtete Rossberg.
       In anderen Bundesländern gab es in solchen Fällen Lösungen. In
       Nordrhein-Westfalen hatten die Behörden der Witwe eines
       Auschwitz-Überlebenden Sinto ebenfalls zunächst die Rente verweigert. Die
       zuständige Bezirksregierung stimmte einem Vergleich zu, dem zufolge die
       Witwe zwar keine Rente, aber eine Beihilfe in Höhe von 600 Euro monatlich
       erhält. Das wäre auch eine Lösung für Eva S. – wenn die bayerischen
       Behörden sie denn wollten.
       
       ## Hinterbliebene von SS-Angehörigen rechtlich besser gestellt
       
       Für Eva S. gilt das Bundesentschädigungsgesetz. Für Witwen von Wehrmachts-
       oder SS-Angehörigen dagegen ist das Bundesversorgungsgesetz maßgeblich.
       Danach können einmal anerkannte gesundheitliche Schädigungen Verstorbener
       nicht in Frage gestellt werden – anders als beim
       Bundesentschädigungsgesetz.
       
       „Es ist ein Unding, dass die Hinterbliebenen der Opfer schlechter gestellt
       werden als die Hinterbliebenen der Täter“, sagte der Zentralratsvorsitzende
       Rose. Er appelliert an den bayrischen Finanzminister Markus Söder, für Eva
       S. schnell und unbürokratisch eine Lösung zu finden. Das Ministerium will
       erst Stellung nehmen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.
       
       18 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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