# taz.de -- Erhöhte Anwalts- und Gerichtskosten: Scheiden tut weher
       
       > Ab heute steigen die Gebühren für Anwälte, Notare und Gerichte. Vor allem
       > Scheidungen und Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten werden teurer.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur das Hochzeitsfest - Eine Scheidung muss man sich auch leisten können.
       
       KÖLN taz | Etwa 180.000 Ehepaare haben sich im vergangenen Jahr scheiden
       lassen – zu deutlich günstigeren Preisen als jene, die ab jetzt die
       Trennungspapiere einreichen. Am 1. August tritt die neue Anwalts- und
       Gerichtsgebührenordnung in Kraft. Das finanzielle Risiko bei juristischen
       Auseinandersetzungen steigt damit erheblich. „Es stellt sich die Frage, ob
       Bürgern nicht aufgrund immer höherer Gebühren der Rechtsweg versperrt
       wird“, sagt Edith Kindermann, Vorsitzende des zuständigen Ausschusses im
       Deutschen Anwaltverein.
       
       Schätzungen zufolge steigen die Gebühren der Anwälte im Schnitt um 12
       Prozent, die der Notare um 15 Prozent und die der Gerichte um 18 Prozent –
       je nach Rechtsfall ist aber eine weitaus stärkere Anhebung möglich. Die
       Anwaltschaft begrüßt zwar die höheren Gebühren für sich selbst, denn seit
       der letzten Anhebung sind 19 Jahre vergangen.
       
       Die steigenden Gerichtskosten sehen die Juristen aber skeptisch. „Die
       Gerichte bekommen von den Justizministerien der Länder nicht die Mittel,
       die sie brauchen“, sagt Kindermann. Die Gerichte würden immer mehr
       gesellschaftliche justizferne Ausgaben übernehmen, etwa
       Betreuungsangelegenheiten für Hochbetagte. Dafür bekommen sie aber nicht
       mehr Geld. Stattdessen erhöhen Bund und Länder nun die Gebühren.
       
       Bei einem Zivilverfahren zahlt die unterlegene Partei. Doch das Risiko zu
       verlieren, besteht immer. 40 Prozent der Haushalte haben eine
       Rechtsschutzversicherung. Aber die übernimmt nur für die exakt ausgewählten
       Rechtsgebiete die Kosten, was viele Kunden erst im Streitfall merken. Bei
       Scheidungen zahlt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht. Für
       eine Scheidung mit einem Streitwert von 15.000 Euro entstanden bislang für
       jede Seite 1.708 Euro an Anwalts- und 242 Euro an Gerichtskosten. Jetzt
       sind es 1.958 Euro und 293 Euro.
       
       Im Arbeitsrecht muss in der ersten Instanz jeder die eigenen Kosten zahlen.
       Für Beschäftigte, die keinen Rechtsschutz über eine Gewerkschaft oder ein
       Versicherung haben, ist das jetzt richtig teuer. Bei einer
       Kündigungsschutzklage mit einem Streitwert von 10.000 Euro zahlen
       Arbeitnehmer künftig 1.684 Euro, das sind 214 Euro mehr. Verlieren sie in
       der zweiten Instanz müssen sie sogar 900 Euro mehr aufbringen, insgesamt
       6.690 Euro.
       
       ## Prämien steigen als nächstes
       
       Das Bundesjustizministerium will keine Schätzung abgeben, wie viel Geld die
       Gebührenanhebung auf Anwaltskonten und in Gerichtskassen spült. Die
       Rechtsschutzversicherer gehen davon aus, dass ihre Ausgaben aufgrund der
       Erhöhung um 16 Prozent oder 375 Millionen Euro im Jahr steigen werden. 2012
       gaben sie 2,3 Milliarden Euro für Leistungen aus. Sie werden es sich nicht
       entgehen lassen, die Prämien anzuheben.
       
       Das kann auch Mitglieder von Mietervereinen treffen. Die Vereine haben
       Versicherungen abgeschlossen, die Anwalts- und Gerichtskosten bei Prozessen
       tragen. „Für außergerichtliche Angelegenheiten haben die Mietervereine
       eigene angestellte Juristen“, sagt Norbert Eisenschmid, Justiziar des
       deutschen Mieterbunds. Auch die Gewerkschaften haben eigene Anwälte, aber
       keine Rechtsschutzversicherung. „Unsere 360 Juristen können
       Gewerkschaftsmitglieder auch vor Gericht vertreten“, sagt Tjark Menssen vom
       DGB-Rechtsschutz. Gewerkschaftsmitglieder genießen in vielen Fällen auch
       bei Ärger mit der Arbeitsagentur Rechtsschutz. Außerdem haben
       Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
       
       31 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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