# taz.de -- Sprachtests für Ausländer: Ärger für die Bundesregierung
       
       > Wer dem Ehepartner nach Deutschland folgen will, muss Deutsch können. Das
       > gilt jedenfalls für Nicht-Europäer. Das ist unverhältnismäßig, urteilt
       > die EU-Kommission.
       
 (IMG) Bild: Die deutsche Regelung lasse nicht genug Spielraum für Einzefallentscheidungen, sagt die EU.
       
       BRÜSSEL dpa | Wegen Sprachtests für Ausländer bekommt die Bundesregierung
       Ärger mit Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Verfahren wegen Verletzung
       europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet, wie die Behörde am Mittwoch
       bestätigte.
       
       Wenn Nicht-Europäer zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen,
       müssen sie Deutschkenntnisse nachweisen. „Gefordert sind Sprachkenntnisse
       auf niedrigstem Niveau wie Antworten zu Fragen ‘Haben Sie einen
       Schulabschluss?‘ oder ‘Arbeiten Sie zur Zeit?‘“, erklärt die
       Bundesregierung im Internet.
       
       Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt diese Regelung gegen europäisches
       Recht. Das deutsche Gesetz lasse mit seinen pauschalen Sprachanforderungen
       nicht genug Raum für Entscheidungen je nach Einzelfall, erklärte die
       Behörde. Es sei unverhältnismäßig.
       
       Die Bundesregierung muss nun auf einen Brief der EU-Kommission von Ende Mai
       antworten und zu den Vorwürfen Stellung beziehen.
       
       Berlin sieht sich im Recht. „Die Bundesregierung wird in Ihrer
       Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten
       Rechtspositionen festhalten“, erklärte sie am 5. Juli in ihrer Antwort auf
       eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
       
       ## Verfahren sei kontraproduktiv
       
       Der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) geißelte das
       Verfahren am Mittwoch als „integrationspolitisch völlig falsch und
       kontraproduktiv“. Er erklärte in einer Mitteilung: „Die einfachste
       Verständigungsmöglichkeit mit wenigen Worten Deutsch ist nicht zu viel
       verlangt, um nach Deutschland einzuwandern. Das ist keine Gängelei, sondern
       dient in besonderem Maße der Integration.“
       
       Wenn sich die EU-Kommission und Deutschland nicht einigen, droht am Ende
       eines mehrstufigen Verfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
       und möglicherweise auch eine Geldbuße.
       
       1 Aug 2013
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Deutschland
 (DIR) EU-Kommission
 (DIR) Integration
 (DIR) Frühkindliche Bildung
 (DIR) Asylsuchende
 (DIR) Schwerpunkt Volker Beck
 (DIR) Ehegattennachzug
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Studie zu Sprachtests für Kleinkinder: Widersprüchliche Resultate
       
       Einer Untersuchung zufolge weisen viele Tests zur Sprachfähigkeit von
       Kindern Mängel auf. Ihre Ergebnisse widersprechen sich gegenseitig.
       
 (DIR) Asylbewerber als Kofferträger: Grüße aus der Kolonialzeit
       
       In Schwäbisch Gmünd sollten Asylbewerber für 1,05 Euro Stundenlohn
       Kofferkuli spielen. Nach Protesten beendet die Bahn nun das Projekt.
       
 (DIR) Intergration im Bildungssystem: Segregation ist längst Alltag
       
       Einwandererkinder gehen häufig auf Schulen mit hohem Migrantenanteil
       Experten fordern, sich damit abzufinden - und diese Schulen zu stärken.
       
 (DIR) Nach der UN-Rüge wegen Sarrazin: Ankündigen, prüfen, informieren
       
       Die Bundesregierung will die Gesetze gegen rassistische Äußerungen prüfen.
       Volker Beck von den Grünen kann das nicht ernst nehmen. Die SPD-Spitze
       schweigt.
       
 (DIR) Hürden beim Ehegattennachzug: EU-Kommission gegen Deutschtests
       
       Die EU sieht bei den deutschen Kriterien zum Ehegattennachzug einen Verstoß
       gegen ihre Richtlinien. Und geht dagegen vor.