# taz.de -- Asylbewerber in der Schweiz: Freibad-Verbot für Flüchtlinge
       
       > Flüchtlinge müssen in „Asylbewerber-Zentren“ harte Regeln erdulden – zum
       > Schutz der Schweizer Bevölkerung. Wer sich widersetzt, wird bestraft.
       
 (IMG) Bild: Ein Schwimmanstalt am Genfer See: Beim Badespaß möchte sich der Schweizer lieber nicht von Asylsuchenden stören lassen
       
       GENF taz | „Baden verboten!“ Bislang galt ein solches an Gewässern
       aufgestelltes Schild immer unterschiedslos für alle Menschen. Doch in
       Bremgarten im Schweizer Kanton Aarau ist das neuerdings anders. Dort ist
       lediglich den Flüchtlingen, die hier im Anfang dieser Woche eröffneten
       ersten von sechs geplanten „Bundeszentren für Asylbewerber“ untergebracht
       werden, der Zugang zum örtlichen Freibad durch ein großes Verbotsschild
       untersagt.
       
       Die Flüchtlinge – bislang 23 Männer, Frauen und Kinder, unter anderem aus
       Tibet und dem Sudan –, dürfen auch alle anderen Sportanlagen des Ortes, die
       Kirchen sowie die Bibliothek nicht betreten. Bei Zuwiderhandlung drohen
       Strafen.
       
       Als „rechtswidrig“ und „behördlichen Rassismus“ [1][kritisiert die Zürcher
       wochenzeitung (woz)] in ihrer jüngsten Ausgabe diese Restriktionen für
       Asylsuchende. Ähnlich urteilt die Menschenrechtsgruppe Augenauf, die die
       Verbote öffentlich gemacht hatte. Beim UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge
       (UNHCR) in Genf sieht man in diesen Maßnahmen einen Verstoß gegen die
       Genfer Flüchtlingskonvention.
       
       Doch Bremgartens Stadtpräsident (Bürgermeister) Raymond Tellenbach von der
       rechtsliberalen FDP rechtfertigt die Verbote als „Vorsichtsmaßnahme, damit
       es nicht zu sexuellen Belästigungen von Schülerinnen oder zu
       Drogenverkäufen durch Asylsuchende kommt.“
       
       ## Sitten und Gebräuche der Eingeborenen
       
       Auch das für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständige Bundesamt für
       Migration (BFM) in Bern steht hinter den massiven Einschränkungen.
       BFM-Direktor Mario Gattiker befürchtet, „dass Kinder und ihre Eltern in der
       Freizeitgestaltung gestört werden“, wenn Asylsuchende „in großen Gruppen“
       auftreten. Mit der Einschränkung sollen ihnen die hiesigen „Sitten und
       Gebräuche“ klargemacht werden.
       
       Eine rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen kann das BFM allerdings nicht
       vorlegen. Doch selbst ohne diese Verbote hätten die AsylbewerberInnen in
       Bremgarten nur eingeschränkte Gelegenheit, das Schwimmbad, die Bibliothek
       oder andere öffentliche Einrichtungen zu besuchen. Ihre Unterkunft im
       ersten „Bundeszentrum für Asylbewerber“ dürfen sie nur zwischen neun und 17
       Uhr verlassen.
       
       Das Zentrum befindet sich in einem ehemaligen Truppenlager der Schweizer
       Armee. Umgeben von einem schwarzen Zaun und bewacht von der privaten
       Sicherheitsfirma Abacon Sicherheit AG. In Stelleninseraten mit der
       Überschrift „Anstellung mit Zukunft“ sucht die Firma derzeit neue
       Mitarbeiter mit „Militärausbildung“ und „Erfahrung in Selbstverteidigung“.
       Denn in nächster Zeit sollen in der Schweiz fünf weitere Zentren für
       Asylbewerber eröffnet werden. Ebenfalls in Liegenschaften der Armee.
       
       ## Im Namen des Volkes
       
       Grundlage ist die verschärfte, von der sozialdemokratischen
       Justizministerin Simonetta Sommaruga konzipierte Asylgesetzgebung, die die
       Eidgenossen bei einer Volksabstimmung Anfang Juni gutgeheißen hatten.
       
       Sommaruga hält die Zentren für unerlässlich, „um Asylverfahren zu
       beschleunigen“. Denn in den Zentren befänden sich „alle beteiligten
       Personen am selben Ort: die Asylsuchenden, die zuständigen Mitarbeiterinnen
       und Mitarbeiter, die Rechtsvertreter, die Dolmetscherinnen und die
       Rückkehrberatung“.
       
       Indem alle Verfahrensschritte direkt vor Ort abgewickelt werden, sollen
       diese Verfahren nach Vorstellung der Justizministerin nur noch maximal 100
       Tage dauern. Damit könnten die Ablehnung der Asylbewerber – in den letzten
       Jahren lag die Quote bei über 90 Prozent – und ihre Ausweisung in die
       Heimatländer viel schneller erfolgen als bisher. Für diese Forderung
       trommelt die ausländerfeindliche, rechtspopulistische Schweizer Volkspartei
       (SVP).
       
       8 Aug 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.woz.ch/1332/behoerdlicher-rassismus/ein-amt-schuert-angst
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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