# taz.de -- Urteil zu Ausländerbehörden: Kein Zwang zu Integrationskurs
       
       > Eine 62-jährige Türkin wurde von der Ausländerbehörde zu einem
       > Integrationskurs verdonnert. Eine falsche Entscheidung, wie ein Gericht
       > jetzt urteilte.
       
 (IMG) Bild: Das Urteil stellt fest: Nur integrationsbedürftige Ausländer sollen zu Integrationskursen verpflichtet werden.
       
       MANNHEIM dpa | Eine 62-jährige Analphabetin mit türkischem Pass darf nicht
       verpflichtet werden, an einem deutschen Integrationskurs teilzunehmen. Der
       Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte in einem am Freitag
       veröffentlichten Urteil klar, dass Ausländerbehörden bei Integrationskursen
       einen Ermessensspielraum haben.
       
       Für die Frau, die unter einer Krankheit leide, sei die Teilnahme
       unzumutbar. Außerdem habe sie die Integration ihrer Kinder „besonders
       erfolgreich“ abgeschlossen, betonte das Gericht. Die Türkin hatte geklagt,
       weil die Ausländerbehörde des Karlsruher Landratsamtes sie zu einem Kurs
       verpflichtet hatte.
       
       Zuvor hatte das Verwaltungsgericht eine Klage der Frau abgewiesen – damit
       ging sie jetzt mit Erfolg vor. Die Hausfrau lebt seit 1981 in Deutschland
       bei ihrem türkischen Ehemann, der einen Lebensmittelladen betreibt. Alle
       sechs Kinder sind Deutsche und haben einen Schulabschluss, ein Sohn
       studiert Wirtschaftsinformatik. Es sei die ureigene Entscheidung der
       Klägerin, mit ihrer Familie nur türkisch zu sprechen, so die Auffassung des
       Verwaltungsgerichtshofs.
       
       Nach dem Aufenthaltsgesetz müssten Ausländer nur dann einen
       Integrationskurs machen, wenn sie in besonderer Weise integrationsbedürftig
       seien – dies treffe auf die Frau nicht zu (Az.: 11 S 208/13). Das Gesetz
       zwinge die Behörden auch nicht, jemanden zur Kurs-Teilnahme zu
       verpflichten.
       
       Das Urteil hat laut einem Gerichtssprecher zwar voraussichtlich eine
       Signalwirkung für andere Behörden, es müsse aber von Fall zu Fall
       entschieden werden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
       
       16 Aug 2013
       
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