# taz.de -- Daimler contra Frankreich: Autobauer gewinnt Kühlmittelstreit
       
       > Der Verkaufsstopp für Mercedes-Modelle in Frankreich ist vorerst beendet.
       > Beim Streit um die Kühlmittel geht es auch um den Wettbewerb in Europa.
       
 (IMG) Bild: Der Verkauf von Mercedes in Frankreich war um rund 50 Prozent eingebrochen.
       
       PARIS taz | Daimler hat vor dem obersten Pariser Verwaltungsgericht im
       Streit um die Zulassung seiner neuesten Mercedes-Modelle einen wichtigen
       Etappensieg errungen. Die Richter der Berufungsinstanz haben entschieden,
       dass das französische Zulassungsverbot für die wichtigen Baureihen A- und
       B-Klasse sowie CLA und SL nicht statthaft ist.
       
       Die französische Regierung hatte den Verkauf untersagt, weil Daimler
       Klimaanlagen mit einem von der EU aus Umweltgründen für überholt erklärten
       Kühlmittel eingebaut hatte.
       
       Damit endet nicht nur vorerst der Verkaufsstopp für einige tausend
       Fahrzeuge aus Deutschland. Die Mercedes-Verkäufe in Frankreich waren um
       rund 50 Prozent eingeknickt, mehr als 5.000 bestellte Fahrzeuge konnten
       nicht ausgeliefert werden.
       
       Auch der Versuch der Regierung in Paris, den derzeit weltweit erfolgreichen
       deutschen Herstellern einen Wettbewerbsnachteil gegenüber kriselnden
       französischen Produzenten beizubringen, gilt als gescheitert.
       
       ## Provokation
       
       Im Jahr 2011 hatte die EU bei Anträgen für die Zulassung neuer Modelle
       Tetrafluorpropen (R1234yf) als Kühlmittel vorgeschrieben. Rund 90 Prozent
       der derzeit verkauften, aber vorher zugelassenen Fahrzeuge verwenden noch
       Tetrafluorethan (R134a) – wie Daimler bei seinen Neuwagen. Von
       Branchenkennern wurde es als Provokation angesehen, als Frankreich vor
       einigen Wochen kurzerhand die Zulassung neuer Mercedes-Modelle mit dem
       alten Kühlmittel verweigerte – als einziges EU-Land.
       
       Dagegen hatte Daimler vor dem Verwaltungsgericht zunächst mit Erfolg
       geklagt. Doch das französische Umweltministerium machte eine
       EU-Schutzklausel geltend, um den Verkauf zu unterbinden.
       
       Der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das
       Importverbot unzulässig war. Der Streit hatte sich während der Verfahren in
       Frankreich bereits nach Deutschland verlagert, wo Toyota bis zur
       definitiven Klärung der Rechtslage beschlossen hat, wie Daimler bei seinen
       neuen Modellen Prius Plus, Lexus GS und Sport-GT86 im Widerspruch zur
       EU-Vorschrift, aber in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des
       Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg, das bisherige Kühlmittel R134a zu
       verwenden.
       
       Damit wolle man „Bedenken von Kunden“ in Deutschland Rechnung tragen, hieß
       es bei Toyota. Tests des Kraftfahrt-Bundesamts hatten nämlich ergeben, dass
       es mit R1234a in Extremfällen Brände gab.
       
       Beim Kühlmittelstreit geht es auch um den Wettbewerb der Autokonzerne
       Europas. In Paris bezichtigt man die Bundesregierung, sie wolle im
       Interesse der deutschen Industrie und ihrer PS-starken Pkws in Brüssel das
       Projekt zur Beschränkung des CO2-Ausstoßes auf 95 Gramm pro Kilometer
       hintertreiben. Die strikte Senkung der CO2-Grenze hätte
       Kleinwagenhersteller wie Peugeot oder Citroën begünstigt. In dem Streit
       über die Kühlmittel soll nun die EU-Kommission entscheiden.
       
       Vorwürfe kommen auch von Verbänden wie der Deutschen Umwelthilfe. Noch 2007
       hätten die deutschen Automobilunternehmen „verbindlich“ zugesagt, als
       Kühlmittel das vergleichsweise wenig klimaschädliche Kohlendioxid
       einzusetzen.
       
       27 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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