# taz.de -- Erfassung von rechten Straftaten: War das jetzt schon Rassismus?
       
       > Die Aussagekraft von Kriminalitätsstatistiken sei mangelhaft, lautet das
       > Fazit einer Fachtagung. Ideen, wie das zu ändern sei, hatten die Experten
       > allerdings nicht.
       
 (IMG) Bild: 100 Prozent rechtsextrem. Zumindest bei den NSU-Morden gibt es wohl keine Schwierigkeiten bei der Klassifizierung – im Nachhinein.
       
       BERLIN taz | Alle Jahre wieder legen die Länderpolizeien ihre
       Kriminalitätsstatisken vor, das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden fasst
       die gemeldeten Daten zusammen und erstellt daraus eine Gesamtstatistik.
       Auch Verfassungsschutzämter, Staatsanwaltschaften und NGOs sammeln fleißig
       Straftatendaten, die Statistiken dienen als Grundlage für die polizeiliche
       und politische Kriminalprävention.
       
       Das Problem: die Aussagekraft der zu Rate gezogenen Daten ist begrenzt.
       Denn alle Dienstellen haben ihre eigenen Parameter, nach denen sie
       Straftatendaten erfassen und sortieren. Schwierig wird es da insbesondere
       im Bereich von rechtsextremistischen Straftaten: wann fällt in welcher
       Behörde ein Delikt unter diese Kategorie – und wann nicht?
       
       Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung sah Diskussionsbedarf und lud am
       vergangenen Freitag zur hochrangig besetzten Fachtagung „Zur
       kriminalistischen Erfassung rechtsextremer Straftaten“ nach Berlin. Das
       Bundeskriminalamt (BKA) war vertreten, ebenso das Bundesamt für Justiz und
       das brandenburgische Innen- sowie das thüringische Justizministerium.
       
       Der derzeitige Zustand sei unbefriedigend, stellte Bert Götting vom
       Bundesamt für Justiz gleich mal zu Beginn klar. Für seine Statistiken gebe
       es keine einheitlichen Erfassungsschlüssel, da alle Beteiligten von Polizei
       über Verfassungsschutzämter, Staatsanwaltschaften und NGOs mit
       unterschiedlichen Begriffen arbeiten würden.
       
       Wann etwa sei eine Tat als rechtsextrem, fremdenfeindlich, rassistisch oder
       antisemitisch einzustufen? Ebenso fehlten im juristischen Bereich
       Verlaufsstatistiken zu Ermittlungs- und/oder Strafverfahren.
       
       ## Das BKA benennt eigene Defizite
       
       Auch Kriminaldirektor Jürgen Peter vom BKA benannte schonungslos eigene
       Defizite. So habe die „Jansen-Liste“ die Sicherheitsbehörden
       „aufgerüttelt“. Etwa 4.000 zurückliegende Straftaten würden nun neu
       untersucht. Seit etlichen Jahren recherchieren und veröffentlichen Frank
       Jansen und seiner Kollegin Heike Kleffner mutmaßlich rechtsextreme
       Straftaten – und kommen stets zu anderen Ergebnissen als die Polizeien.
       
       Frank Zobel von ezra sagte, dass nach seiner Erfahrung viele rechte
       Übergriffe gar nicht angezeigt würden, weil kein Vertrauen in die Polizei
       bestehe. Was solle etwa ein mutmaßlich misshandelter Asylbewerber davon
       halten, wenn im Büro des Beamten ein Werbung für Thilo Sarrazins Buch
       „Deutschland schafft sich ab“ mit dem handschriftlichen Zusatz „Der Mann
       hat Recht“ hänge?
       
       Zustimmendes Kopfnicken schließlich, als Anetta Kahane von der Amadeu
       Antonio Stifttung anmerkt, dass Statistiken „gut geführt“ werden müssten,
       „weil sie auch die Politik beeinflussen“. Bliebe die Frage nach dem „wie“.
       Und die blieb offen. Immerhin: die Missstände sind benannt.
       
       2 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Otto Diederichs
       
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