# taz.de -- Kommentar Organspendeskandal: Der Wert der Solidarität
       
       > Das Vertrauen in die Transplantationsmedizin ist futsch. Schuld daran ist
       > aber nicht das Fehlverhalten einzelner Ärzte. Sondern das Versagen des
       > Gesetzgebers.
       
 (IMG) Bild: Wer bekommt ein Organ, wer nicht? Über die Vergaberegeln muss der Gesetzgeber entscheiden.
       
       Zu Recht haben die Menschen im Land kein Vertrauen mehr in ein System, das
       von falschem Wettbewerbsdenken und ärztlicher Hybris geprägt ist. Nach der
       manipulierten Vergabe von Spenderorganen an mehreren Universitätskliniken
       zweifeln sie an jener Frage, die zentral ist für jede altruistische
       Entscheidung: der Frage nach der Gerechtigkeit.
       
       Mit der Uniklinik Münster ist nun ein weiteres Transplantationszentrum in
       den Kreis der systematischen Betrüger gerückt. Und was machen der
       Bundesgesundheitsminister, der Präsident der Bundesärztekammer und die
       anderen Akteure des selbst verwalteten Gesundheitswesens? Sie reden das
       Problem weiter klein. Dank ihrer Minireformen – ein bisschen
       Mehraugenprinzip, ein wenig Register, dazu ein leicht verschärftes
       Transplantationsgesetz – werde die Welt der Organe ja schnell wieder
       gesund.
       
       Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Politik begreift nicht, dass der Krise
       in der Organspende mehr als nur Fehlverhalten Einzelner und
       Ressourcenknappheit zugrunde liegen. Die Krise ist strukturell. Denn die
       brutale Frage, wer ein Organ erhält und wer nicht, kann im Rechtsstaat nur
       eine Institution beantworten: der Gesetzgeber. Das Parlament aber weicht
       aus. Es etikettiert die Gerechtigkeits- zur medizinischen Frage um und
       überantwortet sie feige der Bundesärztekammer.
       
       Der fehlt nun jede demokratische Legitimation, und das rächt sich: Die
       Richtlinien der Ärzte sind intransparent und vermutlich kaum juristisch
       belastbar. Wer diese Zustände ändern will, der muss – so berechtigt
       Strafverfahren im Einzelfall sind – zuerst eine gesellschaftliche Debatte
       führen. Darüber, was uns die Solidarität mit Kranken wert ist.
       
       4 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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