# taz.de -- Grundsatzurteil zur E-Zigarette: Nikotin-Liquid ist kein Arzneimittel
       
       > Im Streit um die E-Zigarette hat ein Oberverwaltungsgericht in
       > Nordrhein-Westfalen gegen mehrere Behörden entschieden. Nun ist Brüssel
       > dran.
       
 (IMG) Bild: Und qualmen tut sie auch, die E-Zigarette
       
       MÜNSTER dpa | Das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster
       hat ein [1][Grundsatzurteil] gesprochen. Nikotinhaltige Flüssigkeiten, die
       zum genussvollen Verdampfen in E-Zigaretten produziert werden, sind keine
       Arzneimittel.
       
       Vor Gericht flossen Freudentränen: Eine Kauffrau hatte nach einer
       Entscheidung der Stadt Wuppertal ihre zwei Geschäfte schließen müssen.
       Jetzt darf sie die umstrittenen E-Zigaretten wieder verkaufen. Dies war
       einer der drei Fälle (Aktenzeichen: 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A
       1100/12), über die das Gericht am Dienstag zum Thema E-Zigaretten beriet.
       
       Das Urteil aus Münster aber ist längst nicht das Ende der Geschichte. Zum
       Umgang mit E-Zigaretten gibt es kontroverse Meinungen: Genussmittel oder
       Arzneimittel? Und gilt die Tabakverordnung? Die Verteidiger aller Seiten
       zitieren die jeweils passenden juristischen Stellen.
       
       Die Stoffe würden keine therapeutische Wirkung haben, sagen die Gegner der
       Arzneimittel-Variante. Das sah nun auch das Gericht in Münster so.
       
       Die Befürworter entgegnen, dass auch die Anti-Babypille keine
       therapeutische Wirkung habe. Trotzdem würde niemand daran zweifeln, dass
       sie ein Arzneimittel sei.
       
       Hilfe soll jetzt aus Brüssel kommen. Die EU-Gesundheitsminister hatten im
       Juni Pläne für ein Anti-Rauch-Gesetz vorgestellt. Demnach wollen die
       Minister die E-Zigaretten nicht grundsätzlich verbieten, aber den Verkauf
       einschränken.
       
       ## Nikotin-Menge ist entscheidend
       
       Ab einer bestimmten Nikotin-Menge sollen die Produkte wie ein Medikament
       behandelt werden - und bräuchten dann auch die entsprechende Zulassung. Bei
       geringem Nikotingehalt würden die gleichen Auflagen wie für normale
       Zigaretten gelten.
       
       Sollte das EU-Parlament diesen Plänen zustimmen, hätte Deutschland nach
       Aussage eines Gerichtssprechers in Münster 18 Monate Zeit, das EU-Recht in
       nationales Recht umzusetzen. Erst dann wäre in Deutschland vom Gesetzgeber
       die Ansicht festgeklopft, die die Stadt Wuppertal, das Land NRW und das
       Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vertreten.
       
       Bis dahin aber bleiben viele Unsicherheiten. Das OVG in Münster hat in den
       drei Verfahren Revision zugelassen. Das Land NRW kündigte auch unmittelbar
       nach dem Urteil an, entsprechende Rechtsmittel zu prüfen. So wird nicht
       Brüssel, sondern im nächsten Schritt das Bundesverwaltungsgericht das Thema
       E-Zigaretten prüfen.
       
       17 Sep 2013
       
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 (DIR) Carsten Linnhoff
       
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