# taz.de -- Auflagen für Tabakprodukte: EU will Schockbilder
       
       > Die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln werden groß, darauf haben sich
       > die EU-Gremien geeinigt. Aromastoffe zum Versüßen werden verboten,
       > Mentholzigaretten auch.
       
 (IMG) Bild: Bald müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackungen von Warnhinweisen wie „Rauchen tötet“ bedeckt sein.
       
       STRASSBURG afp | Mit Schockbildern und unübersehbaren Warnhinweisen will
       die Europäische Union vor allem junge Menschen verstärkt vom Rauchen
       abhalten. Auf eine entsprechende Neuregelung haben sich nach langen und
       zähen Beratungen in der Nacht zum Dienstag die Brüsseler Kommission, das
       Europaparlament und die EU-Staaten in Brüssel geeinigt.
       
       Die neue Richtlinie muss nun noch formell von Rat und Parlament
       verabschiedet werden. Anschließend haben die 28 Mitgliedsländer zwei Jahre
       Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
       
       Auf Zigarettenpackungen müssen laut Neuregelung künftig abschreckende
       Bilder prangen, etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen
       Raucherlunge. Außerdem müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der
       Packungen von Warnhinweisen wie „Rauchen tötet“ bedeckt sein.
       
       Das gilt auch für Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak –
       Produkte, die vor allem bei Jugendlichen beliebt sind. Damit fielen rund 90
       Prozent aller Tabakprodukte unter die neue Richtlinie, erläuterte eine
       Mitarbeiterin im Europaparlament. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak
       reichten hingegen weiterhin einfache Warnhinweise.
       
       Warnhinweise für Tabakprodukte sind in der EU bereits heute vorgeschrieben.
       Sie bedecken allerdings bisher nur 30 Prozent der Vorder- und 40 Prozent
       der Rückseite von Zigarettenschachteln. Besonders gefährliche Zusatzstoffe,
       die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit
       einschränken können, sollen ganz aus Tabakprodukten verbannt werden.
       
       ## Menthol-Zigaretten verschwinden
       
       Das gleiche gilt für „charakteristische Aromen“, die nicht nach Tabak
       schmecken – etwa Vanille oder Schokolade, die den bitteren Geschmack des
       Tabaks mildern und vor allem bei Jugendlichen beliebt sind.
       Menthol-Zigaretten sollen längerfristig ebenfalls vom Markt verbannt werden
       – allerdings erst nach einer Übergangsfrist von acht Jahren.
       
       Die Neuregelung mache insgesamt „den Einstieg ins Rauchen für Jugendliche
       unattraktiver“, betonte der CDU-Abgeordnete Karl-Heinz Florenz, der an den
       Verhandlungen beteiligt war. Dies verbessere den Gesundheitsschutz.
       
       Der Vorschlag des Europaparlaments, auch so genannte Imitationsprodukte -
       wie Zigaretten aus Schokolade für Kinder - zu verbieten, fand im Rat keine
       Mehrheit. Die EU-Staaten argumentierten, dafür sei die EU nicht zuständig.
       Einige Mitgliedsländer haben solche „Imitationsprodukte“ bereits verboten,
       wie es die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt.
       
       Die Unterhändler der EU-Staaten, des Europaparlaments und der Brüsseler
       Kommission vereinbarten außerdem, dass die sogenannte elektronische
       Zigarette nicht als Medikament eingestuft wird. Damit bleibt die in einigen
       EU-Staaten sehr verbreitete e-Zigarette, die eine nikotinhaltige
       Flüssigkeit verdampft, weiterhin nicht apothekenpflichtig.
       
       Über einige Details konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden - etwa
       zu Vorschriften über die maximal zulässige Nikotin-Konzentration. Darüber
       wollen die Unterhändler am Mittwoch erneut diskutieren. Wenn sie keine
       Einigung erzielen, könnte es vorerst gar keine EU-Vorschriften zu diesen
       Produkten geben, deren Auswirkungen auf die Gesundheit noch weitgehend
       unbekannt sind.
       
       17 Dec 2013
       
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