# taz.de -- Bundesrat beschließt Anti-Abzocke-Gesetz: Etwas mehr Verbraucherschutz
       
       > Höhere Bußgelder, niedrigere Gebühren für Abgemahnte – kurz vor Schluss
       > verabschiedet der Bundesrat das „Gesetz gegen unseriöse
       > Geschäftspraktiken“.
       
 (IMG) Bild: Post vom Inkassobüro? Mit dem neuen Gesetz soll transparenter werden, wer dahinter steckt.
       
       Auf den letzten Drücker hat der Bundesrat am Freitag das „[1][Gesetz gegen
       unseriöse Geschäftspraktiken]“ verabschiedet. „Die beschlossenen Maßnahmen
       sind eine klare Kampfansage an unseriöse Anbieter und Betrüger“, sagt
       Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Verbraucherschützer
       kritisieren jedoch, dass einige Hintertürchen bleiben.
       
       Neuerungen für die Verbraucher gibt es vor allem in drei Bereichen: der
       Werbung per Telefon, bei Klagen und Abmahnungen im Bereich des
       Urheberrechts und bei den Pflichten von Inkassofirmen. So sollen für
       unerlaubte Telefonwerbung künftig 300.000 statt wie bisher 50.000 Euro
       Bußgeld fällig werden können. Gewinnspielverträge – für die häufig per
       Telefon geworben wird – müssen schriftlich abgeschlossen werden. Ein
       vermeintliches Ja am Telefon reicht also nicht mehr, um einen Verbraucher
       zur Kasse zu bitten.
       
       Neu im Bereich Urheberrecht: Wenn Unternehmen einen Verbraucher wegen
       Urheberrechtsverletzungen verklagen, muss das am Wohnsitz des Verbrauchers
       passieren statt an einem beliebigen Gericht. Das senkt die Kosten für den
       Beklagten, der zur Verhandlung nicht unter Umständen quer durchs
       Bundesgebiet fahren muss. Darüber hinaus ist bei der ersten Abmahnung der
       Streitwert künftig auf 1.000 Euro gedeckelt. Die Gebühren für den
       Abgemahnten liegen damit maximal bei 147,56 Euro. Neu ist nach Angaben des
       Verbraucherministeriums auch ein Anspruch darauf, die Anwaltskosten
       erstattet zu bekommen, wenn die Abmahnung unberechtigt war.
       
       Abmahnungen gegenüber Verbrauchern sind in den vergangenen Jahren immer
       wieder in die Kritik geraten. Das Problem sind vor allem Anwälte, die
       diesen Weg als Geschäftsmodell nutzen, massenhaft identische Abmahnungen
       verschicken und trotzdem hohe Gebühren kassieren. Nach Angaben des
       Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) werden Verbraucher dabei im
       Schnitt mit Forderungen in Höhe von 800 Euro konfrontiert. Einer Umfrage
       aus dem vergangenen Jahr zufolge sind bereits 4,3 Millionen Bundesbürger
       abgemahnt worden.
       
       ## Transparenz beim Inkasso
       
       Inkassofirmen müssen dem Verbraucher künftig ihren Auftraggeber und den
       Forderungsgrund nennen. Damit soll der Adressat besser erkennen können, wer
       hier Geld von ihm will und ob es sich vielleicht um eine Fantasieforderung
       handelt.
       
       Verbraucherschützer kritisieren vor allem eine mögliche Hintertür bei der
       neuen Abmahnregelung. Die Deckelung für die Gebühren gilt nämlich nicht,
       wenn, so heißt es im Gesetz, sie „nach den besonderen Umständen des
       Einzelfalles unbillig ist“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
       hatte gefordert, die Abmahngebühr im Erstfall auf höchstens 90 Euro zu
       begrenzen.
       
       In Kraft treten die Neuerungen mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt –
       das kann durchaus noch mehrere Wochen dauern. Ausgenommen sind die
       Inkasso-Regelungen. Die treten erst ein Jahr später in Kraft, also
       frühestens im September 2014.
       
       20 Sep 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bundesrat.de/cln_320/SharedDocs/Drucksachen/2013/0601-700/638-13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/638-13.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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