# taz.de -- Durchbruch im UN-Sicherheitsrat: Einigung in kleinen Schritten
       
       > Die Vetomächte des UN-Sicherheitsrates haben sich auf einen Entwurf zur
       > Vernichtung syrischer Chemiewaffen geeinigt. Strafen sind nicht geplant.
       
 (IMG) Bild: Landen syrische Chemiewaffen in dieser russischen Vernichtungsanlage?
       
       GENF taz | Die fünf Vetomächte des UNO-Sicherheitsrates haben sich am
       Donnerstagabend endgültig auf den Entwurf für eine Resolution zur
       internationalen Kontrolle und Vernichtung der syrischen Chemiewaffen
       geeinigt.
       
       Wie die taz bereits am Donnerstag berichtete, beinhaltet der Entwurf keine
       unmittelbare Androhung mit militärischen Maßnahmen oder anderen Sanktionen
       gegen Syrien. Er enthält auch keine Schuldzuweisung für den Giftgaseinsatz
       vom 21. August oder die Drohung, die Verantwortlichen vor den
       Internationalen Strafgerichtshof zu bringen.
       
       Die Resolution hält die Möglichkeit offen, dass Syriens Präsident Assad
       Verhandlungspartner bei der geplanten Genfer Syrienkonferenz und vielleicht
       sogar Mitglied einer Übergangsregierung sein könnte.
       
       Falls die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in Den Haag
       noch im Laufe des heutigen Tages einen operativen Umsetzungsplan für die
       Kontrolle und Vernichtung der syrischen C-Waffen vorlegt, könnte der
       Sicherheitsrat die Resolution noch am Abend beschließen. Die Zustimmung
       aller zehn nichtständigen Ratsmitglieder gilt in New York als gesichert.
       
       ## Resolutionsentwurf gilt für alle Parteien
       
       Laut Resolutionsentwurf beschließt der Sicherheitsrat, dass „Syrien keine
       Chemiewaffen benutzen, entwickeln, produzieren, sonst wie beschaffen,
       lagern oder aufbewahren darf und sie auch nicht direkt oder indirekt an
       andere Staaten oder nicht-staatliche Gruppen weitergeben darf“. Hierzu
       hatte sich die Regierung Assad bereits am 14. September mit dem Beitritt
       zum internationalen Chemiwaffenverbotsabkommen von 1993 verpflichtet.
       
       Der Beitritt Syriens wird am 14. Oktober rechtskräftig. Der
       Resolutionsentwurf betont zugleich, dass dieses Verbot für „alle Parteien
       in Syrien“ gilt – also auch für die Rebellen. Syrien wird in der geplanten
       Resolution verpflichtet, mit der UNO und der Organisation für das Verbot
       chemischer Waffen (OVCW) „voll“ zusammenzuarbeiten.
       
       Die syrische Führung muss eine Mission von OVCW und UNO ins Land lassen,
       für deren Sicherheit und „uneingeschränkten Zugang“ sorgen sowie die
       „relevanten Empfehlungen“ der OVCW erfüllen. Die Kooperationspflicht gilt
       dabei erneut für alle Konfliktparteien. Ein Vortruppe der UNO soll die
       Aktivitäten der OVCW frühzeitig unterstützen. Zehn Tage nach Verabschiedung
       der Resolution sollen Empfehlungen für die weitere Rolle der UNO bei der
       Zerstörung der syrischen Chemiewaffen vorgelegt werden.
       
       ## Entwurf entsricht US-russischer Vereinbarung
       
       Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die OCVW binnen 30 Tagen und danach
       monatlich dem Sicherheitsrat Bericht über die Umsetzung des Abrüstungsplans
       erstattet. Bei Verstößen drohen aber keine automatischen Strafmaßnahmen.
       Die Resolution sieht lediglich vor, dass der Sicherheitsrat dann erneut
       zusammentritt und über die Verhängung wirtschaftlicher oder militärischer
       Sanktionsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta entscheidet.
       
       Dieser Kompromiss entspricht exakt der Vereinbarung, die die Außenminister
       der USA und Russlands, John Kerry und Sergey Lavrow, bereits am 14.
       September in Genf bei der Vorlage ihres Abrüstungsplans für die syrischen
       C-Waffen am getroffen hatten.
       
       In dem Resolutionsentwurf stellt der Sicherheitsrat fest, dass der Einsatz
       von Chemiewaffen in Syrien eine „Bedrohung für internationalen Frieden und
       Sicherheit“ darstellt. Diese Feststellung gemäß Artikel 39 der UN-Charta
       ist die Voraussetzung dafür, dass der Sicherheitsrat zu einem späteren
       Zeitpunkt Strafmaßnahmen verhängen kann. Der Einsatz von Chemiewaffen wird
       in dem Entwurf als Verstoß gegen das Völkerrecht „auf das Schärfste“
       verurteilt, „insbesondere die Attacke am 21. August 2013“.
       
       Der Entwurf nimmt allerdings keine Schuldzuweisung vor. Betont wird
       lediglich, dass „diejenigen, die für jeglichen Einsatz von Chemiewaffen
       verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen“. Auch die von
       Frankreich bis zuletzt verlangte Androhung, die Verantwortlichen vor den
       Internationalen Strafgerichtshof zu bringen, ist in dem Resolutionsentwurf
       nicht enthalten.
       
       Schließlich erklärt der Sicherheitsrat, dass „die einzige Lösung der
       derzeitigen Krise in Syrien ein inklusiver und von Syrien geleiteter
       Prozess auf Basis des Abkommens von Genf vom 30. Juni 2012 ist“, und
       „unterstreicht die Bedeutung der Einberufung einer weiteren internationalen
       Syrien-Konferenz so bald wie möglich“. In dem Abkommen vom Juni 2012 wurde
       vereinbart, dass „die Übergangsregierung aus Mitgliedern der derzeitigen
       Regierung und der Opposition auf Basis beiderseitigen Einverständnisses
       gebildet werden“ soll.
       
       Mit dieser Formulierung wurde seinerzeit auf Drängen Russlands die
       Möglichkeit einer Beteiligung Assads sowohl an den Verhandlungen für eine
       politische Lösung des Konflikts wie an einer Übergangsregierung offen
       gehalten. Inzwischen geht auch die Obama-Administration davon aus, dass
       Assad zumindest für die Verhandlungen sowie zur bis Mitte 2014 geplanten
       Umsetzung der Chemiewaffenabrüstung noch als Partner unverzichtbar ist.
       
       27 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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