# taz.de -- Entscheidung über Beleidigung im Netz: Die Verantwortung für den Troll
       
       > Im Internet ist anonym geäußerte üble Nachrede allgegenwärtig.
       > Internetportale sind haftbar, urteilt jetzt der Europäische Gerichtshof
       > für Menschenrechte.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur auf dem Platz: Kommentare im Internet können auch empörend und beleidigend sein.
       
       STRAßBURG dpa | Internetportale können einem Urteil des Europäischen
       Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge für beleidigende Kommentare
       ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Der EGMR hat am Donnerstag
       in Straßburg erstmals in einem solchen Fall die Klage eines großen
       Internet-Nachrichtenportals in Estland über eine Verletzung seiner
       Meinungsfreiheit zurückgewiesen.
       
       Estnische Gerichte hatten die Muttergesellschaft des Portals, Delfi AS,
       2008 wegen beleidigender Kommentare zu einer Geldstrafe verurteilt. Diesem
       Urteil schloss sich der EGMR an. Entsprechend müssen sich Internetportale
       auch in anderen Ländern darauf gefasst machen, für bösartige oder
       diffamierende Kommentare ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen zu werden.
       
       Estnische Leser hatten mit Beleidigungen, drohenden und wütenden Sprüchen
       auf Berichte über Fährrouten zu Inseln reagiert. Sie empörten sich darüber,
       dass der Einsatz von Eisbrechern für die Fährschiffe die Anlage
       preisgünstigerer Autostrecken über das Eis verzögere. Der
       Fährschiff-Betreiber hatte erfolgreich gegen die diffamierenden Kommentare
       geklagt.
       
       Es wäre für den Fährschiff-Betreiber kaum möglich gewesen, Klage gegen die
       Verfasser der beleidigenden Kommentare zu erheben, da sie sich nicht
       registrieren mussten und anonym bleiben konnten, befand der EGMR. Daher sei
       Delfi rechtlich verantwortlich für die Kommentare und nicht nur ein
       passiver, technischer Bereitsteller. Eine solche Entscheidung sei auch
       „vernünftig“, weil das Portal die veröffentliche Meinung kommerziell nutzen
       konnte.
       
       In Deutschland gelten Prüfregeln für Provider, doch lassen diese nach
       Expertenmeinung viel Spielraum für Interpretation offen. Gegen das Urteil
       des EGMR kann Berufung beantragt werden.
       
       11 Oct 2013
       
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