# taz.de -- Homo-Ehe in Frankreich: Kampf um „Gewissensfreiheit“
       
       > Einige französische Bürgermeister wollen Trauungen von
       > gleichgeschlechtlichen Partnern verweigern dürfen. Der Verfassungsrat
       > prüft das gerade.
       
 (IMG) Bild: Die Ersten: Die Ehemänner Autin und Boileau nach der Trauung im Mai 2013.
       
       PARIS afp | „Ich erkläre Sie hiermit durch den Bund der Ehe vereint“ – mit
       diesem Spruch werden in Frankreich seit Mai auch Schwule und Lesben
       getraut. Viele Bürgermeister, die in Frankreich als Standesbeamte
       auftreten, sind aber gegen die neu eingeführte Homo-Ehe. Eine Vereinigung
       von Bürgermeistern kämpft unter Berufung auf die „Gewissensfreiheit“ für
       ein Recht, eine Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare abzulehnen, und
       ist vor Frankreichs Verfassungsrat gezogen. Dieser gibt am Freitag seine
       Entscheidung bekannt.
       
       Die Homo-Ehe, die gleichgeschlechtlichen Ehepaaren auch eine gemeinsame
       Adoption von Kindern erlaubt, war nach erbitterten Debatten und
       Massenprotesten Mitte Mai in Frankreich eingeführt worden. Auch zahlreiche
       Bürgermeister hatten gegen das Gesetz mobil gemacht und angekündigt, keine
       Schwulen und Lesben trauen zu wollen.
       
       In der Debatte um die Einführung der Homo-Ehe sagte Staatschef François
       Hollande im November 2012 vor einer Bürgermeister-Versammlung noch eine
       „Gewissensfreiheit“ für Stadtoberhäupter beim Schließen von Homo-Ehen zu.
       Später relativierte er diese Äußerung aber. Das Gesetz zur Homo-Ehe enthält
       keinen entsprechenden Artikel. Die Bürgermeister sehen darin einen Verstoß
       gegen die in der Verfassung festgeschriebenen Menschenrechte wie die
       Meinungs- und Religionsfreiheit.
       
       Innenminister Manuel Valls erinnerte die Bürgermeister in einem
       Rundschreiben Mitte Juni an die möglichen Konsequenzen, sollten sie eine
       Eheschließung verweigern – Disziplinarmaßnahmen, Schadenersatzforderungen,
       aber auch eine strafrechtliche Verfolgung mit bis zu fünf Jahren Haft und
       75.000 Euro Geldstrafe. In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu
       Konflikten, weil Bürgermeister eine Trauung Homosexueller verweigerten.
       
       Faktisch können Bürgermeister die Trauung an ihre Stellvertreter abtreten,
       wenn diese dazu bereit sind. Auch Mitglieder des Gemeindertes können eine
       Ehe schließen. Die Bürgermeister, die den Verfassungsrat anriefen, wollen
       aber, dass ihre „Gewissensfreiheit“ auch rechtlich verankert wird. Die
       Regierung lehnt das ab und argumentiert, das würde einer „Erlaubnis zur
       Diskriminierung“ gleichkommen. Die Vereinigung der Bürgermeister will vor
       den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ziehen, sollte sie
       vor dem Verfassungsrat scheitern.
       
       17 Oct 2013
       
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