# taz.de -- Bundesfinanzhof zu Homo-Partnerschaft: Klägerin bekommt Recht
       
       > Die steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen
       > Lebenspartnerschaften erfährt Unterstützung vom Bundesfinanzhof. Ein
       > neues Urteil regelt das Kindergeld.
       
 (IMG) Bild: Mehr Kinderhände, mehr Kindergeld.
       
       MÜNCHEN dpa | Der Bundesfinanzhof hat die steuerliche Gleichstellung von
       gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe gestärkt. So hat
       nach [1][einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil] des höchsten deutschen
       Finanzgerichts eine Frau Anspruch auf Kindergeld auch „für die in den
       gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen
       Lebenspartnerin“.
       
       Damit übertrage das Gericht die für Ehepaare geltende Regelung auf die
       sogenannte Homo-Ehe, heißt es in der Mitteilung. (Az. VI R 76/12)
       
       Da das Bundesverfassungsgericht im Mai entschieden habe, dass eingetragene
       Lebenspartnerschaften nicht vom Ehegattensplitting ausgeschlossen werden
       dürften, habe der Gesetzgeber entsprechend gehandelt. Nun müsse das
       Einkommensteuerrecht auch beim Kindergeld angewendet werden, entschieden
       die Richter des BFH. Danach werden die in dem Haushalt lebenden Kinder
       zusammengezählt.
       
       „Sobald beide Lebenspartner oder Ehegatten zusammen mehr als zwei Kinder
       haben, ist diese Regelung günstiger, als wenn jeder einzelne Ehegatte oder
       Lebenspartner für seine Kinder Kindergeld beantragt.“
       
       Das Kindergeld steige nämlich ab dem dritten Kind von 184 auf 190 Euro und
       betrage für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. Geklagt hatte eine
       Frau, die mit ihren beiden Kindern, ihrer Partnerin und deren zwei Kindern
       in einem Haushalt lebt.
       
       23 Oct 2013
       
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