# taz.de -- Anklage gegen Greenpeace-Aktivisten: Höchststrafe halbiert
       
       > Den Greenpeace-Aktivisten wird statt „Piraterie“ nun „Rowdytum“
       > vorgeworfen. Experten bezweifeln die Anklage wegen der Aktion auf hoher
       > See.
       
 (IMG) Bild: Rowdys statt Piraten: Die Beschuldigten sind links im Bild.
       
       MOSKAU taz | Russlands Ermittlungsbehörden haben den Vorwurf der Piraterie
       gegen die 30 in Murmansk inhaftierten Greenpeace-Aktivisten fallen
       gelassen. Stattdessen werden sie nun mit der abgemilderten Anklage des
       Rowdytums konfrontiert, sagte Wladimir Markin von der Ermittlungsbehörde.
       Mit dem neuen und abgemilderten Vorwurf sinkt auch das maximal mögliche
       Strafmaß von 15 auf 7 Jahre.
       
       „Wir sind weder Piraten noch Rowdys, wir sind Umweltschützer“, kommentierte
       Dmitri Kusnetzow vom Moskauer Greenpeace-Büro gegenüber der taz den neuen
       Vorwurf. Auch dieser sei ein Angriff auf das Recht auf friedlichen Protest,
       erklärte Greenpeace Russland. „Wir werden uns dagegen genauso zur Wehr
       setzen wie gegen den Vorwurf der Piraterie.“
       
       Von einem friedlichen Protest könne keine Rede sein, sagte hingegen
       Wladimir Markin. Neben der Anklage auf Rowdytum drohe einigen Mitgliedern
       der Crew der „Arctic Sunrise“ auch ein Verfahren wegen Gewalt gegen die
       Staatsgewalt, so der Sprecher der Ermittlungsbehörde. Dafür drohen bis zu
       10 Jahre Haft.
       
       Mit der Änderung der Anklage gegen die Umweltschützer geht der juristische
       Streit in eine neue Runde. Am Mittwoch hatte Russland erklärt, es werde
       sich an dem Verfahren vor dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg
       nicht beteiligen. Die Niederlande, unter deren Flagge die „Arctic Sunrise“
       fuhr, hatten dort beantragt, Mannschaft und Schiff freizulassen.
       
       ## Ausschließliche Wirtschaftszone
       
       Beobachter stellen sich die Frage, ob Russland überhaupt berechtigt war, in
       internationalen Gewässern gegen Rowdytum vorzugehen, das Schiff zu
       beschlagnahmen, die Mannschaft zu verhaften. In der sogenannten
       ausschließlichen Wirtschaftszone, in der die Greenpeace-Crew verhaftet
       worden war, gelte nicht russisches Recht. Russland hätte vielmehr bei
       Vorliegen von Rowdytum die Niederlande über den Vorfall informieren müssen,
       meint der Greenpeace-Jurist Anton Beneslawski.
       
       Nur die Niederlande hätten dann die Mannschaft, sollte ihr Rowdytum
       nachgewiesen werden können, sanktionieren können, so Beneslawski.
       „Exterritoriales Rowdytum ist für mich ein völliges Novum“, kommentierte
       der Anwalt Nikolai Polosow auf Twitter.
       
       Und Alexei Nawalny will in seinem Internetblog wissen, wie man eigentlich
       100 Kilometer vom Ufer entfernt die öffentliche Ordnung stören könne.
       Russlands Außenministerium sieht dies anders. Greenpeace hätte eindeutig
       russisches Recht über die ausschließliche Wirtschaftszonen verletzt, heißt
       es in einer Erklärung.
       
       Letztendlich würden nicht das Gericht oder die Ermittlungsbehörden, sondern
       die Diplomaten die Krise entschärfen, glaubt hingegen Michail Fedotow,
       Vorsitzender des beim russischen Präsidenten angesiedelten
       Menschenrechtsrates.
       
       Unterdessen solidarisieren sich immer mehr russische Umweltschützer und
       Menschenrechtler mit den Ökologen. Für den Sonntag sind in 20 russischen
       Städten Protestaktionen für die „Arctic30“ geplant.
       
       24 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernhard Clasen
       
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