# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Kein Schutz für Honig
       
       > Ein bayerischer Imker wollte Genmais von seinen Bienen fernhalten. Das
       > Bundesverwaltungsgericht erklärte seine Klage für unzulässig.
       
 (IMG) Bild: Juristisch diskriminiert? Bienen auf einer Sonnenblume.
       
       FREIBURG taz | Er hat lange gekämpft und nun doch wenig erreicht. Der
       bayerische Imker Karl-Heinz Bablok scheiterte jetzt beim Versuch, seinen
       Honig vor der Verunreinigung mit genveränderten Pollen zu schützen. Das
       Bundesverwaltungsgericht verneinte schon das Rechtschutzinteresse.
       
       Der 57jährige Karl-Heinz Bablok aus Kaisheim bei Augsburg arbeitet
       beruflich bei BMW, engagiert sich als Gemeinderat für die Grünen und ist
       nach Feierabend mit Leib und Seele Bienenzüchter. Sein Gegner ist die
       bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, die auf dem Gut Neuhof bei
       Kaisheim bis 2008 zu Versuchszwecken genveränderten Mais der Sorte MON 810
       anbaute.
       
       Dieser Mais enthält ein Gen des Bodenbakteriums „Bacillus turingiensis
       (Bt)“, das in der Maispflanze zur Bildung von Giften führt, die für den
       Maiszünsler, einen Schädling, tödlich sind. Bablok wollte unbedingt
       verhindern, dass sein Honig durch Pollen der genveränderten Maispflanze
       verunreinigt wird und protestierte gegen den Anbau von MON 810.
       
       Die Forscher meinten jedoch, dass Bienen sich eh nicht für Maispollen
       interessieren. Um das Gegenteil zu beweisen, postierte Bablok 2005 seine
       Bienen im Abstand von 500 Metern zu den Versuchsfeldern und ließ
       anschließend Pollen und Honig untersuchen. Ergebnis des Labors: Im Honig
       fanden sich doch geringe Mengen genveränderte Mais-DNA. Deutlich belastet
       war der Pollen, den Bablok bisher als Nahrungsergänzungsmittel verkaufte.
       
       ## Europäische Gerichtshof für Bablok
       
       Zeitweise brachte Bablok seine ganze Ernte zur Müllverbrennungsanlage, weil
       er sie nicht für verkehrsfähig hielt. Die Forscher fanden die Aufregung
       immer noch übertrieben, auch leicht belasteter Honig könne schließlich
       verkauft werden.
       
       Doch der Europäische Gerichtshof, dem der Streit vorgelegt wurde, gab
       Bablok 2011 Recht. Honig, der mit Spuren von MON 810 verunreinigt ist, darf
       nicht in den Verkehr gebracht werden, denn MON 810 ist in Europa bisher nur
       als Futtermittel und nicht als Lebensmittel zugelassen.
       
       Der Konflikt konnte nun nicht mehr wegdiskutiert werden. Aber wer muss nun
       weichen, die Genforscher oder der Imker? Bablok forderte von der
       Versuchsanstalt, dass sie mindestens drei Kilometer Abstand zu seinen
       Bienenstöcken halten müsse. Alternativ könne sie die Felder auch mit
       bienendichten Netzen versehen. Beides lehnte die Anstalt ab.
       
       ## 200.000 Euro Kosten
       
       Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) befasste sich im März 2012
       gründlich mit dem Fall, lehnte die Ansprüche von Bablok aber ab. Das
       Gentechnikgesetz fordere keinen absoluten Schutz vor freigesetzten
       genveränderten Substanzen. Im Fall von Bablok sei der bestehende Abstand
       von eineinhalb Kilometern zwischen Bienenstock und Versuchsfeld
       wahrscheinlich ausreichend, zumal auch die Ortschaft als Barriere
       dazwischen liege.
       
       Bablok habe keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Schutzabstand oder
       andere Maßnahmen. Falls es doch zu Verunreinigungen komme und der Honig
       deshalb unverkäuflich sei, könne Bablok den Schaden von der Versuchsanstalt
       ersetzt bekommen. Nicht ersatzfähig seien allerdings die
       Untersuchungskosten (je 200 Euro pro Probe), wenn diese keine Belastung
       belegen.
       
       Hierfür müsse der Gesetzgeber eine Lösung finden, erklärten die bayerischen
       Richter. Bis dahin könne Bablok seine Bienen während der Maisblüte ja an
       einen Ausweichort bringen. Gegen diesen Richterspruch ging Bablok in die
       Revision zum Bundesverwaltungsgericht. Er wollte es jetzt wissen. Der
       Rechtstreit hat schon jetzt rund 200.000 Euro gekostet, wie die Süddeutsche
       Zeitung berichtete.
       
       ## Schutz vor Verunreinigung nicht nötig
       
       Unterstützt wird der Imker dabei vom „Bündnis zum Schutz der Bienen vor
       Agrogentechnik“, dem Imkerverbände und Bio-Verbände wie Demeter und Bioland
       angehören. Doch die Revision endet für Bablok mit einer großen
       Enttäuschung. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Klage für
       unzulässig, ihr fehle derzeit schon das Feststellungsinteresse.
       
       Tatsächlich hat 2009 die damalige Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner
       (CSU) den Anbau von MON 810 in Deutschland gestoppt. Und auch auf EU-Ebene
       ist die zehnjährige Genehmigung inzwischen ausgelaufen und muss verlängert
       werden.
       
       Das Leipziger Gericht wollte trotzdem nicht über Abstände und
       Schutzmaßnahmen entscheiden. Denn falls MON 810 wieder angebaut werden
       dürfe, sei zugleich auch eine Zulassung der genveränderten Maispollen als
       Lebensmittel „zu erwarten“, mutmaßte der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte.
       
       Das Gericht hält einen Schutz vor Verunreinigung dann offensichtlich nicht
       mehr für nötig, weil der mit MON 810 belastete Honig dank der
       Lebensmittelzulassung nun ja verkauft werden dürfe. Bablok und die
       Vertreter des Bienen-Bündnisses zeigten sich in ersten Reaktionen
       „betroffen“. Mit dieser Wendung hatten sie nicht gerechnet.
       
       Az.: 7 C 13.12
       
       25 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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