# taz.de -- Verfahren gegen sächsische Polizisten: Der Knüppel musste aus dem Sack
       
       > Die Ermittlungen wegen Übergriffen bei der Dresdner Demo im Februar 2011
       > sind eingestellt. Die Zwangsanwendung war nötig, sagt die
       > Staatsanwaltschaft.
       
 (IMG) Bild: Später wurde es noch ungemütlicher: Polizisten bei der Dresdner Demo am 19.2.2011.
       
       DRESDEN taz | Zwei sächsische Polizeimeister, die bei den
       Anti-Nazi-Demonstrationen vom 19. Februar 2011 in Dresden Schlagstöcke
       eingesetzt hatten, bleiben unbehelligt. Wegen „erwiesener Unschuld“ stellte
       die Staatsanwaltschaft Dresden das Ermittlungsverfahren gegen die beiden
       Beamten jetzt ein.
       
       Nach der Vorführung eines Videos im Prozess gegen den Jenaer Jugendpfarrer
       Lothar König vor dem Amtsgericht Dresden hatten sowohl dessen Verteidiger
       Johannes Eisenberg als auch eine anonyme Person Anzeige wegen des Verdachts
       auf Körperverletzung im Amt erstattet. Auch die Staatsanwaltschaft
       ermittelte von Amts wegen.
       
       2011 war es im Zusammenhang mit dem Missbrauch des Dresdner
       Zerstörungsgedenkens durch marschierende Nazis zu heftigen Krawallen
       gekommen. Von einigen Gegendemonstranten wurden am 19. Februar 2011 auch
       Polizisten attackiert und Barrikaden errichtet. In der Desdner Südvorstadt
       klammerte sich ein flüchtender Steinewerfer an den Kleinbus von Lothar
       König.
       
       Daraus konstruierte die Anklage gegen den Jugendpfarrer – neben anderen
       Punkten – auch den Vorwurf der Fluchthilfe. König fuhr jedoch so langsam,
       dass Polizisten trotz voller Schutzausrüstung den Wagen mühelos einholen
       konnten. Ein von der Jungen Gemeinde Jena gefilmtes [1][Video] belegt
       anschließend mindestens zwei Stockschläge auf Kopf und Rücken, woraufhin
       der Flüchtende vom Wagen fiel.
       
       ## Keinerlei Traumata festgestellt
       
       Veit W. ist wegen seines Steinwurfs inzwischen zu einer Jugendstrafe von
       zehn Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der
       Einstellungsbescheid der Dresdner Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen die
       beiden beteiligten Polizisten bescheinigt diesen nun, „nur ein Mindestmaß
       an unmittelbarem Zwang ausgeübt zu haben“.
       
       Die Schläge seien bewusst wirkungsmindernd ausgeführt worden. Eine
       ärztliche Untersuchung habe später auch keinerlei Traumata festgestellt. In
       der nur wenige Sekunden dauernden Auseinandersetzung sei Veit W.
       schließlich durch einen Griff an die Jacke vom Auto und seinem darin
       befindlichen Bruder getrennt worden.
       
       Wegen des vorausgegangenen Steinwurfs seien die Beamten nicht nur
       berechtigt, sondern auch verpflichtet gewesen, W. unter Zwangsanwendung
       festzunehmen, betont die Staatsanwaltschaft. In der Hauptverhandlung gegen
       Lothar König hatte sich der Vorgesetzte der beiden Polizisten, Bert W., in
       Widersprüche auf die Frage hin verstrickt, ob der Täter zuvor angerufen
       wurde. Dies sei nicht erforderlich gewesen, erklärt die Staatsanwaltschaft
       nun. „Auch bei kritischster Würdigung“ könnten die Vorwürfe gegen die
       Polizisten nicht aufrechterhalten werden.
       
       Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linken im
       Sächsischen Landtag, spricht hingegen von einem „erschreckenden Maß an
       Gewalt“ bei der Festnahme. Die Staatsanwaltschaft messe offenbar mit
       zweierlei Maß. Denn nicht nur die Gewalt gegen Polizisten habe zugenommen,
       sondern auch die Neigung einiger polizeilicher „Rambos“ zu Übergriffen im
       Dienst. Die Linke erneuerte ihre bislang abgelehnte Forderung nach einer
       unabhängigen Polizei-Ombudsstelle, wie sie beispielsweise im benachbarten
       Sachsen-Anhalt eingerichtet wurde.
       
       28 Oct 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.youtube.com/watch?v=ZN4vKB5WIbw
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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