# taz.de -- Kommentar Asylrecht für Homos: Ein Recht auf Solidarität
       
       > Die EU kritisiert gerne andere Länder wegen fehlender Homorechte. Selbst
       > hat sie verfolgte Homosexuelle kaum geschützt. Das hat jetzt endlich ein
       > Ende.
       
 (IMG) Bild: Jetzt auch mit Recht auf Asyl in Europa: knutschende Männer.
       
       Wenn es um [1][die Rechte von Schwulen und Lesben] geht, zeigt die EU gern
       mit dem Finger auf andere: den Olympia-Ausrichter Russland zum Beispiel
       oder die nach rechts rückenden Staaten Südosteuropas – und natürlich auf
       Afrika und Asien. Zu Recht.
       
       Kamen verfolgte Homosexuelle jedoch nach Europa, konnten sie sich auf
       Solidarität nicht verlassen. Zwar ist die Verfolgung wegen Homosexualität
       in Deutschland ein Asylgrund, der faktisch auch geltend gemacht werden
       konnte. Gleichzeitig jedoch versuchten Behörden – auch in Deutschland –
       immer wieder Asylanträge abzulehnen, in dem sie drohende Gefängnisstrafen,
       Gewalt oder gar Ermordung zu einem bloßen Problem persönlichen Verhaltens
       machten.
       
       Wer mit Angehörigen des gleichen Geschlechts ins Bett will, solle das eben
       heimlich tun: Ins Schlafzimmer würden die Mullahs oder der schwulenhassende
       Mob schon nicht schauen, so ihr Rat. Und wenn doch: Pech gehabt. Diese
       Haltung war ein Schlag ins Gesicht Homosexueller, die sich in überaus
       feindseligen Gesellschaften geoutet hatten und deshalb in Gefahr geraten
       waren. Es war eine ideelle Kumpanei mit religiösen Fanatikern und
       nationalistischen Milizen.
       
       Damit ist jetzt Schluss. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass
       von Homosexuellen nicht verlangt werden darf, sich beim Ausleben ihrer
       sexuellen Ausrichtung in ihrer Heimat „zurückzuhalten“. Für Deutschland hat
       das Urteil keine praktische Folge mehr: Vor sieben Monaten hat hier das
       Bundesamt für Flucht und Migration schriftlich zugesichert, Homosexuellen
       keine Heimlichtuerei mehr zu empfehlen und so Asylanträge abzulehnen.
       Vorangegangen waren jahrelange Proteste.
       
       In anderen Ländern stand diese Korrektur noch aus. Der EuGH hat dies nun
       endlich nachgeholt.
       
       7 Nov 2013
       
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