# taz.de -- Einigung in Koalitionsgesprächen: Staatsziel Kultur
       
       > Die SPD setzt sich durch: Kultur kommt ins Grundgesetz. Gegen Kürzungen
       > bei kleinen Theatergruppen oder Kunstorganisationen hilft das nur
       > bedingt.
       
 (IMG) Bild: Der Bund unterstützt die Sanierung der Berliner Staatoper – deutsche Nationalkultur eben
       
       BERLIN taz | Wer beruflich mit Kulturvermittlung zu tun hat, darf sich
       freuen. CDU und SPD haben sich laut Rheinischer Post darauf geeinigt,
       Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Damit ist eine
       jahrelange Diskussion entschieden. Die SPD hat diese Maßnahme seit Jahren
       gefordert, die CDU-Spitze war stets zögerlich.
       
       Für Kulturverwalter in bundesweiten Institutionen wie etwa der
       Bundeskulturstiftung bietet dieser Schritt einige Möglichkeiten. Kultur ist
       in Deutschland Sache der Länder und Kommunen, in der Regel jedenfalls,
       Ausnahmen müssen ausdrücklich benannt werden. Im Kompetenzgerangel mit den
       Ländern können sich gesamtstaatliche Kulturvermittler nun auf das nationale
       Staatsziel berufen. Und in Budgetverhandlungen können sie auf ausreichende
       Mittel zu seiner Umsetzung pochen.
       
       Was das konkret bringt, hängt vom Geschick der jeweiligen Verhandler ab. So
       haben einige Länder hehre Formulierungen zur Kulturförderung längst in ihre
       Landesverfassungen hineingeschrieben. Im Zweifel hat sie das aber nicht
       daran gehindert, Sparbeschlüsse umzusetzen.
       
       Sehen sollte man auch die prinzipiellen Grenzen so eines Staatsziels. Es
       bedeutet natürlich keineswegs, dass die Kultur durch den Staat geschützt
       ist. Das kann der Staat nämlich gar nicht. Er kann nur Gelder zur Verfügung
       stellen und institutionelle Rahmen bieten – und sich darüber hinaus am
       besten so weit wie möglich aus der Kultur heraushalten. Die Lebendigkeit
       der Kultur kann von Staats wegen nicht verordnet, wohl aber behindert
       werden. Etwa, indem er nun nur noch einen bestimmten Kulturbegriff fördert:
       einen bildungsbürgerlich-klassischen zum Beispiel, oder, im schlimmsten
       Fall, den einer angeblich einheitlichen deutschen Nationalkultur.
       
       Zu Sorge besteht da im Moment zwar wenig Anlass. Aber wer weiß schon, wer
       sich kulturpolitisch in den nächsten Jahren durchsetzt? Einige Fragen
       ergeben sich nun auch erst. In Berlin beispielsweise klagt die sogenannte
       freie Szene aus kleinen Theatergruppen und Kunstorganisationen derzeit über
       zu wenig staatliche Förderungen. Soll sie jetzt bis vors Verfassungsgericht
       gehen, um das Geld einzuklagen.
       
       8 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dirk Knipphals
       
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