# taz.de -- Aufenthaltsrecht: Bleiberecht abgelehnt
       
       > Ahmed Siala, Ehemann von Gazale Salame, ist mit seiner Klage für ein
       > dauerhaftes Aufenthaltsrecht vor dem Verwaltungsgericht in Hannover
       > gescheitert.
       
 (IMG) Bild: Ahmed Siala wird wohl bei seiner Frau Gazale Salame (hinten Mitte) und seinen Kindern bleiben dürfen.
       
       HANNOVER taz | Ahmed Siala, der Ehemann von Gazale Salame, muss weiter um
       seinen Aufenthaltsstatus bangen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies
       gestern eine Klage des 34-Jährigen gegen den Landkreis Hildesheim ab. Siala
       hatte mit seiner Klage erreichen wollen, dass ihm die Behörde rückwirkend
       eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erteilt.
       
       Siala wurde in Beirut geboren. 1985 floh er aus den Wirren des
       libanesischen Bürgerkriegs mit seiner Familie in die Bundesrepublik. 1990
       erhielt er vom Landkreis Hildesheim dann eine Aufenthaltserlaubnis – die
       Eltern hatten sich zuvor gegenüber den Behörden als staatenlose Kurden
       bezeichnet. Doch 2001 widerrief der Kreis die Aufenthaltserlaubnis. Mit der
       Begründung, ein türkischer Familienregisterauszug habe ergeben, dass Sialas
       Vater und sein Großvater Türken seien. Von dieser Annahme leitete die
       Behörde ab, dass auch Siala die türkische Staatsangehörigkeit habe. Siala
       könne einen türkischen Pass beantragen, ein Aufenthaltsrecht als
       staatenloser Kurde stehe ihm nicht zu, urteilte das Gericht.
       
       Siala klagte gegen den Ablehnungsbescheid und zog bis vor das
       Bundesverwaltungsgericht. 2010 beantragte er ein Bleiberecht über die
       niedersächsische Härtefall-Kommission und nahm deshalb alle Rechtsmittel
       zurück – der Antrag scheiterte jedoch knapp. Mit seiner neuerlichen Klage
       wollte Siala erreichen, dass sein Verfahren wieder aufgenommen wird. Ein
       DNA-Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover habe ergeben, dass der
       türkische Familienregisterauszug falsch sei.
       
       Nach Ansicht des Verwaltungsgericht lagen aber keine Gründe vor, das
       abgeschlossene Verwaltungsverfahren wieder aufzugreifen. Es wertete die
       ursprüngliche Entscheidung des Landkreises Hildesheim, Sialas
       Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern, als „bestandskräftig“. Und solch
       bestandskräftige Bescheide seien aus Gründen der Rechtssicherheit
       grundsätzlich nicht mehr anfechtbar, urteilte die Kammer.
       
       Die Frage, ob mit dem DNA-Gutachten ein neues Beweismittel vorliege, das
       für den Kläger im Jahr 2001 eine günstigere Entscheidung bedeutet hätte,
       habe das Gericht verneint, sagte eine Gerichtssprecherin. Aus dem Gutachten
       folge nicht, dass der Vater des Klägers kein türkischer Staatsangehöriger
       sei. Es beweise nur, dass der Vater des Klägers und eine andere Person
       keine Vollgeschwister seien. Im Übrigen gebe es eine „Vielzahl von
       Indizien“, die dafür sprächen, dass der Inhalt des Registerauszugs richtig
       sei.
       
       Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Der Kläger könne
       aber beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf
       Zulassung der Berufung stellen. Mit einer Abschiebung müsse Siala nach all
       den Jahren in Deutschland dennoch nicht rechnen, erklärte eine
       Landkreis-Vertreterin vor Gericht.
       
       Siala und Gazale Salame sind nach islamischem Recht verheiratet. Salame war
       2005 zusammen mit der jüngsten Tochter in die Türkei abgeschoben worden,
       während Siala den beiden älteren Töchtern einen Turnbeutel in die Schule
       brachte. 2013 kehrte Salame mit ihren Kindern nach Niedersachsen zurück.
       
       20 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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