# taz.de -- Afghanistans neues Scharia-Strafgesetz: Rückkehr zur Steinigung droht
       
       > Menschrechtler warnen: In Afghanistan gibt es Pläne, für Ehebruch die
       > Todesstrafe durch öffentliches Steinigen wieder einzuführen.
       
 (IMG) Bild: Illustration einer Steinigung im Kinderbuch „Das Leben unseres Propheten“.
       
       BERLIN taz | Human Rights Watch schlägt Alarm: In Afghanistan sei die
       Wiedereinführung der Steinigung bei Ehebruch geplant. Dies sehe der Entwurf
       eines neuen Strafgesetzbuches vor, den eine Arbeitsgruppe unter Führung des
       Justizministeriums formuliert habe, warnte die Menschenrechtsorganisation
       am Montag. Enthalten seien Paragrafen über „moralische Verbrechen“, die bei
       Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe für Verheiratete die Todesstrafe durch
       Steinigung vorschrieben.
       
       Der Entwurf sehe vor, dass bei Ehebruch sowohl für den verheirateten Mann
       wie für die verheiratete Frau im Falle eines richterlichen Schuldspruches
       die öffentliche Steinigung vorgesehen ist. Für unverheiratete Ehebrecher
       seien 100 Peitschenhiebe vorgesehen. Nach dem Sturz der Taliban durch die
       US-Intervention Ende 2001 war die Steinigung in Afghanistan abgeschafft
       worden. Diese hatte es schon vor der Mitte der 90er Jahre begonnenen
       Herrschaft der Radikalislamisten offiziell nicht mehr gegeben. Das
       derzeitige Strafgesetzbuch stammt von 1976.
       
       Ein Mitglied des Scharia-Komitees bestätigte Reuters die Pläne. „Wir
       arbeiten an einem Entwurf für das Scharia-Strafgesetz, bei dem die Strafe
       für Ehebruch die Steinigung ist, wenn es vier Augenzeugen gibt“, sagte
       Rohullah Qarizada. Er steht der Anwaltsvereinigung vor. Dpa zitierte am
       Montag eine ungenannte Quelle im Justizministerium, laut der der Vorschlag
       nicht offiziell sei. Bis jetzt sei weder über Steinigung noch über
       Peitschenhiebe gesprochen worden.
       
       Afghanistans 2004 verabschiedete Verfassung beinhaltet ein Bekenntnis zur
       Scharia, also dem islamischen Recht, und zur Allgemeinen Erklärung der
       Menschenrechte. Das kann, muss aber kein Widerspruch sein. Denn für die
       Scharia gibt es keine allgemeingültige Definition. Ihre Interpretation
       hängt von politischen Faktoren und radikalislamistischen Einflüssen ab.
       
       ## Junges Paar getötet
       
       Steinigungen und Todesstrafe für Ehebruch verstoßen gegen
       UN-Menschenrechtskonventionen, die Afghanistan nach 2001 unterzeichnet hat.
       Zwar gab es seitdem vereinzelt Steinigungen in Afghanistan, doch wurden sie
       von der Regierung verurteilt. Human Rights Watch fordert Präsident Hamid
       Karsai auf, die Gesetzesvorschläge klar abzulehnen. Auch die
       Staatengemeinschaft sollte klarmachen, dass die geplante Reform
       inakzeptabel sei. „Internationale Unterstützung ist kein Blankoscheck,“
       erklärte Brad Adams von Human Rights Watch.
       
       Wie am Montag bekannt wurde, ist in der Nordprovinz Baghlan ein junges Paar
       wegen seiner außerehelichen Beziehung getötet worden. Ein
       außergerichtlicher Stammesrat habe die Todesstrafe beschlossen. Der Vater
       des Mädchens habe das Paar dann erschossen und sei geflohen. Die Bundeswehr
       war im Juni aus Baghlan abgezogen.
       
       25 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven Hansen
       
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