# taz.de -- Gerichtsurteil in der Schweiz: Haiti bekommt Duvalier-Geld zurück
       
       > Vier Millionen Euro, die Ex-Diktator Duvalier unterschlagen hat, gehen
       > zurück nach Haiti. Das ist nur ein Bruchteil dessen, was „Baby Doc“
       > mitgehen ließ.
       
 (IMG) Bild: Steht derzeit unter Hausarrest: 2011 kehrte „Baby Doc“ nach Haiti zurück.
       
       SANTO DOMINGO taz | Umgerechnet rund vier Millionen Euro sollen demnächst
       von Schweizer Konten, die dem ehemaligen haitianischen Diktator Jean-Claude
       Duvalier gehören, nach Haiti überwiesen werden. Den Betrag habe „Baby Doc“,
       so sein Spitzname, dem haitianischen Staat unrechtmäßig unterschlagen,
       entschieden die Juristenbehörden der Schweiz.
       
       Bereits im September vergangenen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht
       der Eidgenossenschaft in St. Gallen beschlossen, die seit Jahren
       eingefrorenen Konten in die Karibik zurückzuüberweisen. Dagegen hatte der
       heute 62 Jahre alte Duvalier Einspruch vor dem Bundesgerichtshof
       angekündigt. Nachdem die Einspruchsfrist ungenutzt verstrichen war, hat das
       Verwaltungsgericht, wie am Montag bekannt wurde, die Gelder endgültig
       freigegeben.
       
       Die Millionen sind bereits seit 1986 blockiert, nachdem der haitianische
       Staat die Schweizer Regierung bei der Rückübertragung der Gelder erbeten
       hatte. Insgesamt ist von einer Summe zwischen 300 und 800 Millionen
       US-Dollar die Rede, die Duvalier bei seiner Flucht geraubt haben soll.
       „Baby Doc“ besaß getarnte Konten in den USA und anderen Steueroasen, aber
       nur in der Schweiz konnte die haitianische Regierung ihn als Inhaber
       identifizieren.
       
       Seitdem tobte ein Rechtsstreit über die Eigentümerschaft der Gelder. Erst
       2002 mit dem „Lex Duvalier“ ordnete der Bundesrat die Kontensperre auf
       Basis eines „Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmäßig erworbener
       Vermögenswerte“ (RuVG) an. Danach leitete das Eidgenössische
       Finanzdepartment 2011 ein Einziehungsverfahren zur Rückerstattung an Haiti
       ein. Dagegen hatte die Duvalier-Familie geklagt und war vor dem
       Verwaltungsgerichtshof unterlegen.
       
       Unklar ist, was mit den Zinsen und Zinseszinsen passiert, die sich in einem
       Vierteljahrhundert angehäuft haben. Auch über das weitere Rückgabeprozedere
       herrscht noch Unklarheit. Zwar hat das Gericht verkündet, das Geld werde so
       schnell wie möglich überwiesen. Jedoch müsse sichergestellt werden, dass
       der zurückgegebene Millionenbetrag nicht in falsche Hände geraten, sondern
       dazu beitragen soll, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern
       und den Rechtsstaat zu stärken.
       
       Eigentlich müsste das Geld ohne Wenn und Aber dem haitianischen Staat
       zufließen. Aber die Schweiz hat Haiti wegen seiner ausufernden Korruption
       kritisiert. So könnte es passieren, dass Bern aus eigenem Gutdünken
       entscheidet, wohin und an wen das Geld überwiesen wird.
       
       17 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hans-Ulrich Dillmann
       
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