# taz.de -- Urteil zu Braunkohletagebau: Stopp von Garzweiler II abgelehnt
       
       > Das Verfassungsgericht lehnt einen Stopp von Garzweiler II ab, BUND und
       > Anwohner scheitern. Das Gericht stärkt aber den Rechtsschutz von
       > Anwohnern.
       
 (IMG) Bild: Eine Obstwiese, die dem BUND gehörte, ist schon verschwunden.
       
       KARLSRUHE rtr | Erfolg für RWE: Der Energiekonzern kann den umstrittenen
       Braunkohletagebau Garzweiler II nach einem Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts fortsetzen. Die Umweltschutzorganisation BUND und
       ein Anwohner scheiterten am Dienstag vor dem höchsten deutschen Gericht mit
       ihrem Versuch, Garzweiler zu stoppen.
       
       Das Gericht stärkte allerdings den Rechtsschutz derjenigen, die von einer
       Enteignung oder Umsiedlung betroffen sind. Sie müssten ihre Klagerechte
       schon in einem frühen Stadium geltend machen können. An dem
       Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Garzweiler hatte das Gericht aber nichts
       zu beanstanden. Für RWE gehört die Braunkohle zu den wichtigten
       Energieträgern. Der Versorger beschäftigt im Rheinischen Revier rund 10.000
       Mitarbeiter.
       
       Dass eine dem BUND gehörende Obstwiese dem Kohleabbau weichen musste, habe
       das Eigentumsgrundrecht des Naturschutzverbandes verletzt, entschied der
       Erste Senat. Die Enteignung könne allerdings nicht rückgängig gemacht
       werden, da das knapp ein Hektar große Grundstück bereits für den
       Braunkohleabbau abgebaggert wurde.
       
       Die Verfassungsbeschwerde eines Anwohners aus Erkelenz-Immerath, dessen
       Haus dem Tagebau weichen soll, hatte keinen Erfolg. Die Zulassung des
       langfristig angelegten Rahmenbetriebsplans für Garzweiler sei
       verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen, hieß es.
       
       Laut Urteil müssen jedoch bereits bei der Zulassung eines Großvorhabens wie
       eines Braukohletagebaus alle öffentlichen und privaten Belange abgewogen
       werden. „Rechtsschutzmöglichkeiten müssen so rechtzeitig ergriffen werden
       können, dass eine ergebnisoffene Prüfung noch realistisch ist“, sagte
       Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof. Das geltende Bundesberggesetz
       müsse entsprechend nachgebessert werden, forderte das Gericht.
       
       RWE befeuert mit der Braunkohle diverse Kraftwerke in der Region, darunter
       den milliardenschweren Neubau der Anlage in Neurath. Die
       Braunkohleverstromung ist RWE-Angaben zufolge mit einer installierten
       Leistung von rund 10.000 Megawatt eine tragende Säule im
       RWE-Kraftwerksportfolio. Der Konzern erzeugt 40 Prozent seines Strom aus
       der Braunkohle.
       
       17 Dec 2013
       
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