# taz.de -- Arbeitnehmerrechte: Weser-Kurier verliert
       
       > Landesarbeitsgericht hält Auslagerung des Weser-Kurier-Anzeigengeschäfts
       > für unzulässiges Manöver: Neue Firma muss selbstbewusste Betriebsräte
       > übernehmen
       
 (IMG) Bild: Weser-Kurier, 1949: Mit Start des Wirtschaftswunders werden auch wieder Anzeigen akquiriert.
       
       Auch in zweiter Instanz hat die Weser-Kurier-Mediengruppe vor dem
       Arbeitsgericht verloren. In dem umfangreichen Streit geht es um die
       Anzeigen-Tochter MVB. In erster Instanz schon hat der Hackmack-Meyer-Verlag
       fast zwei Dutzend Verfahren verloren.
       
       Genau genommen ist es nicht der Weser-Kurier, sondern das
       Hackmack-Meyer-Tochterunternehmen „MVB“ und die formal von der
       Weser-Kurier-Gruppe unabhängige Firma „SKC“, die sich aber
       arbeitsgerichtlich von dem Weser-Kurier-Aufsichtsratsvorsitzenden Johannes
       Weberling vertreten lässt. Am Mittwoch hat nun der Vorsitzende Richter am
       Landesarbeitsgericht, Mario Nitsche, allein sieben Gerichtsbeschlüsse in
       zweiter Instanz verkündet.
       
       Der Kern der Sache: Die Übertragung des Anzeigengeschäftes von der
       Weser-Kurier Tochter „MVB“ auf die formal unabhängige Firma „SKC“ Anfang
       2013 war arbeitsrechtlich ein „Betriebsübergang“, das bedeutet: Alle
       Arbeitnehmer müssen übernommen werden und insbesondere auch die
       Betriebsratsmitglieder der MVB.
       
       Der MVB-Betriebsrat geht davon aus, dass die Verlagerung des
       Anzeigengeschäftes auf eine formal unabhängige Fremdfirma ein von dem
       Weser-Kurier-Aufsichtsratsvorsitzenden Weberling geplantes Manöver gewesen
       sei, um den selbstbewussten Betriebsrat loszuwerden.
       
       Ob das ein „abgekartetes Spiel“ gewesen ist und sogar „krimineller Wille“
       dahinter gestanden habe, das spiele für das arbeitsrechtliche Verfahren
       keine Rolle, meinte Richter Nitsche. Er spielte damit auf eine Strafanzeige
       wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit an, die Anwalt Jürgen Maly
       gestellt hatte.
       
       Auch, dass die formal unabhängige Firma SKC sich ausgerechnet vom
       Auftraggeber-Aufsichtsratsvorsitzenden Weberling vertreten lässt, kann
       Zweifel nähren an der Unabhängigkeit der SKC und hat insofern ein
       Geschmäckle.
       
       Arbeitsrechtlich ist es jedoch ohne Belang. Entscheidend für die Bewertung
       „Betriebsübergang“ dagegen ist die nahtlose Übertragung des
       Anzeigengeschäftes von der Weser-Kurier-Tochter MVB auf die SKC.
       
       Für die musste die Weser-Kurier-Gruppe vor Gericht keine Begründung
       angeben. Die Firma SKC hatte damals rund 50 Mitarbeiter der MVB abgeworben,
       inklusive Geschäftsführer und Sekretärin, ohne schon den
       Anzeigen-Vermarktungsauftrag des Weser-Kuriers in der Tasche zu haben.
       
       Das wäre als mutiges unternehmerisches Risiko zu bewerten, wenn es nicht
       vorher informelle Absprachen gegeben hätte. Der Weser-Kurier produzierte so
       eine Situation, in der er für die eigene Tochterfirma MVB nur ein
       marginales Geschäftsfeld übrig hatte, sie sollte im ferneren Umland, in dem
       die Bremer Tageszeitung kaum relevant ist, Anzeigen akquirieren.
       
       Die Bilanz der MVB nach der Ausblutung ist streng geheim – bei heute 17
       verbliebenen MitarbeiterInnen darf man getrost eine Millionen Euro
       Lohnkosten pro Jahr annehmen, die Anzeigen-Provisionen liegen bei 25.000
       Euro.
       
       Die eigene Tochterfirma MVB werde von der Weser-Kurier-Gruppe „alimentiert
       ohne Sinn und Verstand“, beschrieb Anwalt Jürgen Maly vor Gericht die Lage.
       Ein teurer Spaß, sagen die MVB-Betriebsräte, deren Sinn sie nur darin
       erkennen können, erfahrene Anzeigenakquisiteure loszuwerden, weil sie als
       Betriebsräte zu aufmüpfig sind.
       
       Der Weser-Kurier Aufsichtsratsvorsitzende Weberling will auch das
       eindeutige Urteil des Landesarbeitsgerichtes nicht hinnehmen und kündigte
       an, in Revision vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu gehen. Der
       Weser-Kurier würde dann Rechtsgeschichte schreiben: Für einen
       „Betriebsübergang“, bei dem der alte Betrieb als teures Kartenhaus
       fortbesteht, gibt es noch kein Referenzurteil des BAG.
       
       Einen Termin vor dem BAG dürfte aber kaum vor dem Winter 2014 zu bekommen
       sein – bis dahin müsste die Weser-Kurier-Gruppe ihre Tochter MVB mit einer
       weiteren Million Euro „alimentieren“. Anwalt Maly könnte sich angesichts
       dieser Zahlen auch ein Einlenken des Weser-Kuriers vorstellen, zumal die
       Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden Weberling 2014 ausläuft.
       
       19 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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